Neuorganisation der Filmförderung in Schleswig-Holstein und Hamburg

Offener Kanal wird selbstständig

Der Offene Kanal (OK) in Schleswig-Holstein soll selbstständig werden. Dies hat das Kabinett am 14. Februar 2006 beschlossen. Die Landesregierung will den zurzeit noch von der Landesmedienanstalt (Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien, ULR) getragenen Sender in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen. Mit der neuen Trägerschaft des OK soll die geplante Fusion der Landesmedienanstalten von Hamburg und Schleswig-Holstein erleichtert werden.

„Der norddeutsche Medienstandort soll noch wettbewerbsfähiger werden. Beide Länder werden deshalb im Medienbereich noch enger zusammenrücken“, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Diese Zusammenarbeit im Kommunikationsraum Hamburg/Schleswig-Holstein wird sich künftig auf vier Säulen stützen:

  • Die Landesmedienanstalten der beiden Länder sollen zu einem Kompetenzzentrum fusionieren.
  • Der Hamburgische Bürger- und Ausbildungskanal „Tide“ soll mit dem schleswig-holsteinischen Offenen Kanal intensiver kooperieren.
  • Die Filmförderungen von Hamburg und Schleswig-Holstein sollen zu einem einheitlichen Produktionsservice für die Branche verschmelzen.
  • Die Ausbildungseinrichtungen im Medienreich der beiden Länder sollen motiviert werden, künftig noch stärker ein Netzwerk zu bilden.

„Die einzelnen Säulen müssen tragfähig sein, deshalb wollen wir sie gemeinsam mit den Betroffenen aufbauen“, sagte der Ministerpräsident. Ziel ist eine breit angelegte Beteiligung zu einem „Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH)“. Der Vertrag soll ein gemeinsames Medienrecht für beide Länder schaffen und dann das Landesrundfunkgesetz ablösen. Der Staatsvertrag ist die Grundlage für das Fusionieren der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR). Die Reform der Filmfördereinrichtungen soll durch Gesellschaftervertrag der Träger der bisherigen Einrichtungen erfolgen.

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat – wie auch die Hamburger Bürgerschaft – die Initiative der beiden Länder am 28. September des vergangenen Jahres einstimmig unterstützt. Wir haben den Landtag über die Entwürfe des Staatsvertrages und des OK-Gesetzes ebenfalls vorab unterrichtet“, so der Ministerpräsident.

Der Kommunikationsraum Hamburg/Schleswig-Holstein soll durch einen einheitlichen Ansprechpartner für die Medienbranche in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Service gestärkt werden. Ministerpräsident Carstensen: „Durch ein gemeinsames Medienrecht wollen wir die Überschaubarkeit der Medienregulierung im Norden verbessern. Wir wollen starke und kooperierende Bürgermedien und zielen auf erweiterte Strategien der Filmförderung durch ein größeres Fördervolumen unter einem Dach.“

(nach einer Pressemitteilung der Landesregierung S.-H.)

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