Schlankere Strukturen für die MSH

Die MSH – Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH reformiert ihre Strukturen. Auf der Gesellschafterversammlung am 20. Dezember 2002 beschlossen die Vertreter der beiden Gesellschafter, des Norddeutschen Rundfunks und der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen (ULR), künftig auf den Aufsichtsrat der MSH zu verzichten und alle wichtigen Fragen direkt in der Gesellschafterversammlung zu entscheiden. Hierzu der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, der Direktor des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein des NDR, Friedrich-Wilhelm Kramer, und der bisherige stellvertretende Vorsitzende, der Direktor der ULR, Gernot Schumann: „Damit sollen der Verwaltungsaufwand weiter reduziert und Kosten minimiert werden. Mit noch schlankeren und effektiveren Strukturen wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung des Medienstandorts Schleswig-Holstein leisten.“

Kramer und Schumann, die zugleich auch Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der MSH sind, führen ihre bisherigen Ämter zunächst weiter. Der künftige Vorsitzende der Gesellschafterversammlung und sein Stellvertreter werden gewählt, sobald die Veränderungen des Gesellschaftsvertrags nach Eintragung in das Handelsregister wirksam werden.

Die MSH ist die gemeinsame Förderungseinrichtung des NDR und der ULR. Die Mittel der Gesellschafter stehen in erster Linie für Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktionen zur Verfügung, die im NDR oder in privaten Hörfunk- und Fernsehsendern ausgestrahlt werden. Neben Projekten der Aus- und Fortbildung gehört auch die Unterstützung freier (nicht Sender gebundener) Produktionen zu den Aufgaben der MSH. Seit der Aufnahme ihrer Arbeit 1994 hat die MSH Förderungsmittel in Höhe von rund 7,6 Mio EUR bewilligt.

(nach einer Pressemitteilung der MSH)

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