4er-Runde begrüßt wichtigen Schritt und warnt vor Schwächung der ökonomischen und kreativen Handlungsfähigkeit
Nach vielen Jahren der filmpolitischen Reform-Diskussion ist es nun endlich soweit: Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz wurde am 27.5.2026 durch das Bundeskabinett beschlossen. Die gute Nachricht: Damit können endlich auch die insgesamt 250 Millionen Euro zur Filmförderung durch das Bundesfinanzministerium freigegeben werden. Allerdings bleibt bis zur Verabschiedung im Parlament noch die Notwendigkeit zur Nachbesserung. Denn: Die deutsche Produktionsbranche hatte gehofft, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer den Geist der mittelständischen Unternehmen in der Filmwirtschaft erkennt und stärkt. Die aktuellen Umsetzungspläne drohen nun jedoch, das Gegenteil zu bewirken. Der politische Kompromiss von CDU/CSU und SPD sollte nicht konterkariert werden.
Deutsche Produktionsunternehmen dürfen nicht zu reinen Auftragnehmern werden, sie brauchen nicht mehr, sondern weniger Abhängigkeit. Gerade in einer Phase des weltweiten Umbruchs braucht es die Rahmenbedingungen zur Stärkung der wirtschaftlichen und kreativen Souveränität. Dies haben Produktionsallianz, AG DOK, Deutsche Filmakademie und PROG Producers of Germany in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Wolfram Weimer deutlich gemacht und für die zur Umsetzung der film- und medienpolitischen Ziele deutliche Korrekturen gefordert.
In der Stellungnahme heißt es u.a.: „Produktionsallianz, AG DOK, PROG und Deutsche Filmakademie begrüßen ausdrücklich das Ziel des MedienInvestVG, die Investitionen in europäische audiovisuelle Werke nachhaltig zu erhöhen und den Produktionsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb wettbewerbsfähig aufzustellen. Positiv ist, dass das Gesetz die Stellung unabhängiger Hersteller, den Aufbau eigener Rechtekataloge und hierdurch das inländisch geschaffene geistige Eigentum als wesentlichen Rohstoff für Stabilität und Wachstum stärken soll. Damit zielt das MedienInvestVG darauf ab, bestehende, strukturelle Missstände zu beseitigen und die Grundlage für langfristige Wertschöpfung, Innovation und nachhaltige Beschäftigung in der deutschen Film- und Serienwirtschaft zu schaffen. Allerdings würde der vorliegende Referentenentwurf in der derzeitigen Ausgestaltung die gewünschte Wirkung noch nicht entfalten.“
Problematisch ist: Die vorgesehene Investitionsquote von 8 Prozent liegt bereits heute unter dem Niveau vergleichbarer großer europäischer Märkte. Selbst die 12-Prozent-Opt-Out-Regelung bleibt unter dem europäischen Durchschnitt von 13 bis 15 Prozent. Für den wichtigsten europäischen Absatzmarkt internationaler Streamingplattformen ist das ein erstaunlich ambitionsloses Signal.
Dazu erklärt die 4er-Runde:
Michelle Müntefering, CEO und Sprecherin des Gesamtvorstands der Produktionsallianz:
„Ein gutes Signal muss nun auch ein gutes Gesetz werden, das braucht noch Änderungen. Die Finanzierung und wirtschaftliche Absicherung audiovisueller Werke ist eine zentrale Aufgabe der Produzentinnen und Produzenten. Von der Entwicklung bis zur Fertigstellung schultern sie enorme finanzielle Risiken und übernehmen die gesamte unternehmerische Verantwortung einer Produktion. Dazu gehört auch die Beantragung und ordnungsgemäße Verwendung von Fördergeldern. Öffentliche Fördermittel aus Bund-, Länder- oder internationalen Fördersystemen müssen daher konsequenterweise dem Finanzierungsanteil der Hersteller zugerechnet werden.“
Susanne Binninger, AG DOK:
„Mit dem Investitionsverpflichtungsgesetz und den neuen Richtlinien der Anreizförderung geht die Filmfinanzierungsreform in ihre letzte Runde. Nun ist es vor allem wichtig, das Ineinandergreifen der einzelnen Elemente der Reform klug abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Neuerungen allen Gattungen und Budgethöhen der Film- und Streaming/TV-Industrie zugutekommen und einen breiten Aufschwung des deutschen Filmschaffens in wirtschaftlicher und kreativer Hinsicht ermöglichen.“
Martin Heisler, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Filmakademie:
„Der vorliegende Entwurf ist ein wichtiger und überfälliger Schritt, um den Produktionsstandort Deutschland und damit die Arbeit unserer Filmschaffenden im internationalen Wettbewerb zu stärken. Entscheidend wird jetzt sein, dass das Gesetz dort nachgeschärft wird, wo nachhaltige Wertschöpfung entsteht: beim Rechterückbehalt unabhängiger Produzent*innen und bei fairen Investitionsbedingungen.“
Tanja Georgieva-Waldhauer, Mitglied des Vorstands von PROG Producers of Germany:
„Das Gesetz sollte den Kinospielfilm und die unabhängigen Produzent*innen stärken. Diese inhaber*innengeführten Unternehmen gewährleisten seit Jahrzehnten nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit tausenden deutschen Filmschaffenden und Dienstleistern. Sie sichern Arbeitsplätze, stärken dauerhaft den deutschen Mittelstand und tragen mutige Stoffe und gesellschaftlich relevante Themen auf die internationalen Filmfestivals und Märkte. Genau diese unternehmerische und filmische Vielfalt muss gestärkt werden, dazu bedarf es deutlicher Nachbesserungen im vorgelegten Entwurf.“
(nach einer gemeinsamen Pressemitteilung von der „4er-Runde”: Produktionsallianz, Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), Deutsche Filmakademie und PROG Producers of Germany)
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