Titelbild: Der Bundestag während der Berlinale im Februar 2026, © Daniel Krönke

 

Während der Berlinale im verschneiten Februar 2026 war die Freude in der Filmbranche groß, dass kurz zuvor auf politischer Bühne eine Einigung zum sogenannten „Investitionspakt“ als Teil einer umfassenden Reform der Film- und Medienförderpolitik erreicht werden konnte. Noch ist die Investitionsverpflichtung, oder kurz Investitionspflicht, die sich auf Streamingdienste und TV-Sender bezieht, jedoch nicht gesetzlich beschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes kann sich – nach den Beratungen im Bundestag sowie der Verabschiedung – durchaus bis Ende 2026 oder Anfang 2027 hinziehen.
Was steckt hinter der geplanten Investitionspflicht und unter welchen Voraussetzungen kann sie positive Auswirkungen für die Förderregion Hamburg-Schleswig-Holstein und das Filmland Schleswig-Holstein haben?

 

Die Kernregelung für Streamingdienste und TV-Sender

Die Bundesregierung hat sich Anfang Februar 2026 auf einen Investitionspakt für die Filmförderung geeinigt. Das Kernstück dieses Pakts ist eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und TV-Sender. Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ sowie klassische Sender sollen verpflichtet werden, einen Mindestanteil ihrer Einnahmen in lokale Produktionen zu investieren.

Die geplante Kernregelung sieht vor, dass mindestens 8 % des in Deutschland erzielten jährlichen Umsatzes in deutsche bzw. europäische Film- und Serienproduktionen reinvestiert werden sollen. Bei höherer freiwilliger Investition können die Rahmenbedingungen der Verpflichtung flexibilisiert werden: Anbieter, die 12 % oder mehr investieren, könnten von bestimmten gesetzlichen Vorgaben (z. B. Sprach- oder Quotenvorgaben) abweichen.

 

Opposition fordert höhere Investitionsquote

Die Forderungen der Opposition gehen teilweise deutlich über den Konsens der Regierungsparteien hinaus. So fordern sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke in parlamentarischen Initiativen eine Investitionsquote von bis zu 20 %.

Bündnis 90/Die Grünen fordern neben einer Investitionsverpflichtung in Höhe von 20 % der Nettoumsätze auch zusätzliche steuerliche Anreize für die Filmproduktion.
Die Linksfraktion plädiert ebenfalls für eine Quote von etwa 20 % der in Deutschland erzielten Umsätze sowie für zusätzliche Auflagen, etwa Transparenz- und Kontrollpflichten.

Die entsprechenden Anträge wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundestages überwiesen, sind jedoch bislang nicht gesetzlich beschlossen.

 

Wirtschaftliche Bedeutung der Filmbranche erkannt

In ihrer grundsätzlichen Motivation sind sich viele politische Akteure einig: Es besteht ein Ungleichgewicht im Streamingmarkt. Internationale Plattformen erzielen hohe Umsätze in Deutschland, investieren bislang jedoch vergleichsweise wenig in hiesige Produktionen.

Die geplante Investitionsverpflichtung soll dieses Ungleichgewicht adressieren und die Produktion deutscher und europäischer Filme und Serien gezielt stärken. Ziel ist es, den Film- und Serienstandort Deutschland langfristig zu sichern und Arbeitsplätze in der Branche zu erhalten.

 
Beate Raudies, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag SH Landtag SH, (c) Maximilian Reimers

Beate Raudies, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag SH, © Maximilian Reimers

Beate Raudies, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag SH, sagte im Januar 2026 im Rahmen der Landtags-Debatte zum TOP „Talente in der Filmbranche frühzeitig fördern“:

„Für viele Streamer und Fernsehanbieter ist Deutschland ein lukrativer Markt, vielleicht sogar der wichtigste in Europa. Die Anbieter verdienen sehr viel Geld bei uns, mit oft im Ausland produzierten Filmen und Serien. Deswegen ist es richtig, diesen Anbietern per Gesetz eine Investitionsverpflichtung in Deutschland aufzuerlegen, damit sie künftig mehr Filme und Serien bei uns im Land produzieren. Denn wer Millionen und Milliarden auf dem deutschen Markt verdient, der darf nicht nur nehmen, der muss auch etwas zurückgeben, indem er hier investiert und Arbeitsplätze schafft und sichert. Das ist fair und gerecht. Und dafür sorgt eine gesetzliche Investitionspflicht. Unsere deutschen Produktionsfirmen, die Filmtechnik, die SchauspielerInnen, die Make-up-Artists, die Postproduktion bekommen mehr Aufträge, und das stärkt den Filmstandort. Das ist nicht nur gut für die Wirtschaft, es erhöht auch die Steuereinnahmen des Staates. Dass gesetzliche Investitionsverpflichtungen funktionieren, zeigen andere europäische Länder. Klare Regeln führen dort zu spürbar höheren Investitionen in Filme und Serien und schaffen Planungssicherheit für ProduzentInnen, Kreative und Beschäftigte. Für Deutschland ist die Investitionsverpflichtung ein Aufholinstrument. Sie stellt sicher, dass ein fairer Anteil der wachsenden Streaming-Investitionen in Europa auch bei uns ankommt, in Projekten, Arbeitsplätzen, Ausbildung und Wertschöpfung.“

 

Die nächsten Schritte

Zunächst stehen die weiteren parlamentarischen Beratungen an, einschließlich möglicher Anpassungen bei der Investitionsquote und bei Detailregelungen. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden.

Im Anschluss daran sind die zuständigen Ministerien gefordert, das Gesetz konkret auszugestalten und umzusetzen – etwa durch die Klärung, welche Investitionen im Detail angerechnet werden können.

Begleitend zur Reform sind zusätzliche Fördermaßnahmen vorgesehen. So wurde unter anderem eine Erhöhung der staatlichen Filmfördermittel um 120 Mio. Euro auf rund 250 Mio. Euro pro Jahr angekündigt, um den Produktionsstandort Deutschland weiter zu stärken.

 

Potenziale für die Förderregion Hamburg Schleswig-Holstein

Direkte rechtliche Verpflichtungen aus dem neuen Gesetz betreffen in erster Linie große Streamingdienste und Sender – nicht die Bundesländer selbst. Dennoch entstehen durch die Investitionsverpflichtung zusätzliche private Mittel, die in deutsche Produktionen fließen sollen.

Wenn die Förderregion Hamburg-Schleswig-Holstein attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen böte – etwa durch geeignete Drehorte, Förderinstrumente und Infrastruktur –, könnten lokale Anbieter, Dienstleister und Crews direkt profitieren, insbesondere dann, wenn Projekte vor Ort realisiert oder postproduziert würden.

Der politische Wille der Regierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein, die Förderregion zu stärken und entsprechende Anreize für Investitionen zu setzen, wird entscheidend dafür sein, welchen Anteil Hamburg und Schleswig-Holstein an den Mitteln aus der Investitionsverpflichtung erhalten werden. Andere Förderregionen verfügen aufgrund ihrer infrastrukturellen sowie fachlichen und personellen Voraussetzungen und etablierter Marktakteure über bessere Ausgangsbedingungen, um einen überproportionalen Anteil der neuen Fördermittel zu sichern.

Um diese strukturellen Nachteile der Förderregion Hamburg-Schleswig-Holstein auszugleichen, bedarf es gezielter regionaler Anreizförderung und attraktiver Finanzierungsangebote für Projekte. Eine rechtzeitige Berücksichtigung in den Haushalten beider Länder sowie eine zügige administrative Umsetzung werden maßgeblich über den Erfolg bei der Nutzung der neuen Fördermittel entscheiden.

Durch die Kombination aus Bundesförderung, Länderförderung und verpflichtenden Investitionen der Streaminganbieter würde sich außerdem die Finanzierbarkeit größerer Projekte verbessern. Produktionen, die bislang schwer realisierbar waren, könnten so ermöglicht werden.

Zu erwarten wären zusätzliche Aufträge und Beschäftigungseffekte in Bereichen wie Kamera, Set-Design, Technik sowie indirekte Umsätze etwa durch Catering, Transport und Übernachtungen. Eine verbesserte Auftragslage könnte zudem dazu beitragen, dass sich regionale Studios, Locations, Filmservice-Unternehmen und Freelancer stärker im Markt positionieren.

Nicht zuletzt würden Film- und Serienprojekte auf internationalen Plattformen für eine erhöhte Sichtbarkeit der Region Hamburg-Schleswig-Holstein als Produktionsstandort sorgen – mit positiven Effekten für die zukünftige Projektakquise.

 

Uta Röpcke, MdL SH, © Dennis-Williamson

Uta Röpcke, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Landtag SH, © Dennis-Williamson

Uta Röpcke, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag SH, sagte im April 2026

„Für Schleswig-Holstein liegt in der Investitionsverpflichtung eine Chance. Aber wenn mehr private Mittel in Film- und Serienproduktionen fließen sollen, muss das Land auch bereit sein, davon zu profitieren. Dafür brauchen wir insgesamt eine gut angepasste Förderlandschaft und eine kluge Förderpolitik sowie verlässliche Rahmenbedingungen und den klaren Willen, das Filmland Schleswig-Holstein zu stärken und weiter auszubauen. Entscheidend ist also, dass wir unsere Förderstrukturen strategisch weiterentwickeln und dafür sorgen, dass mehr Produktionen, mehr Wertschöpfung und bessere Perspektiven für Filmschaffende im Land entstehen.“

 

Vorteile für das Filmland Schleswig-Holstein?

Das derzeitige Wachstum internationaler Produktionen, das insbesondere in Hamburg zu beobachten ist, könnte sich weiter verstärken und auch nach Schleswig-Holstein ausstrahlen. Eine steigende Zahl von Drehtagen in der Region erscheint realistisch.

Auch wenn mit einem Inkrafttreten der Investitionsverpflichtung frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 zu rechnen ist, bietet diese Übergangszeit wichtige Vorbereitungsmöglichkeiten. Regionale Produzenten sowie Förderinstitutionen können den Dialog mit Branchenakteuren intensivieren, um frühzeitig in Projekte eingebunden zu werden, die unter die neue Regelung fallen.

Zudem sollte geprüft werden, inwieweit Förderrichtlinien und -kriterien angepasst werden müssen, um eine optimale Verzahnung von Bundesmitteln, verpflichtenden Investitionen der Anbieter sowie regionaler Förderung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang bietet sich die Chance, bestehende Förderstrukturen gezielt im Sinne der schleswig-holsteinischen Filmschaffenden weiterzuentwickeln. Idealerweise werden Zielvorstellungen gemeinsam mit Politik, Förderinstitutionen und der Filmcommunity in Schleswig-Holstein erarbeitet, beispielsweise im Rahmen einer offenen Tagung.

Mittel- bis langfristig erwartet die Branche von der Investitionsverpflichtung und der geplanten Erhöhung der Filmförderung eine nachhaltige Stärkung der Infrastruktur sowie eine stabilere und verbesserte Auftragslage im Land. Mit der Bereitstellung attraktiver Förderinstrumente erscheinen diese Erwartungen begründet. (dakro)

 

Wir bedanken uns für das angefragte Statement von Uta Röpcke zur geplanten Investitionsverpflichtung.

Quellen, Tipps & Links

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner