Land unterstützt Kunst- und Kulturbranche

Kiel, 27.11.2020. Kulturministerin Karin Prien hat der schleswig-holsteinischen Kunst- und Kulturbranche die Solidarität und Unterstützung der Landesregierung zugesichert. „Wir erfahren gerade miteinander, um wie viel ärmer unsere Gesellschaft schlagartig wird, wenn Theater, Kinos, Konzertbühnen und Museen ihre Pforten geschlossen halten müssen, wenn Künstlerinnen und Künstler nicht auftreten dürfen“, sagte sie am 27.11.2020 in der Debatte des schleswig-holsteinischen Landtages. Der aktuelle MPK-Beschluss widme sich ausdrücklich der Kultur und eröffne – wenn auch mittelfristig – Perspektiven. „Darüber bin ich sehr froh.“ Noch seien die Infektionszahlen auch in Schleswig-Holstein zu hoch, um Lockerungen zuzulassen. Aber Schleswig-Holstein stehe im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ gut da. Kulturministerin Prien: „Wenn wir es durch die weiteren Anstrengungen in den nächsten Wochen schaffen, die Zahl der Neuinfektionen konstant unter 50 zu halten, können wir die Kultur in unserem Land schrittweise wieder öffnen.“

Sie betonte, dass man die Kultur in dieser Situation nicht allein lasse. Land, Bund und Kommunen hätten diverse Hilfen im Bereich Kultur auf den Weg gebracht. Allein das Land habe bislang 25 Millionen Euro Überbrückungsmittel zur Verfügung gestellt. In Schleswig-Holstein können seit Oktober weitere Anträge für das Programm Soforthilfe Kultur II gestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Hilfen: Drei Millionen Euro für Schaustellerbetriebe, fünf Millionen Euro für Digitalisierungsangebote in Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere fünf Millionen Euro kommen voraussichtlich hinzu und drei Millionen Euro über den Landeskulturverband für die Direktförderung von Künstlerinnen und Künstlern. Ministerin Prien: „Trotzdem ist uns klar: Mit unseren millionenschweren Hilfsprogrammen kompensieren wir nur einen Teil der ökonomischen Verluste im Kunst- und Kulturbereich. Um das abzumildern, verhandeln wir mit der Bundesregierung über weiteren Hilfen.“

Die Überbrückungshilfe III des Bundes soll voraussichtlich ab Januar 2021 in Kraft treten. Sie soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, durch eine Betriebskostenerstattung unterstützen. Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können, sollen bis zu 5.000 Euro „Neustarthilfe“ beantragen können. Ministerin Prien: „Diese Pläne unterstütze ich nachhaltig, auch wenn über Details sowohl zur Höhe und zur Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung weiter verhandelt werden muss.“

Durch die Novemberhilfe des Bundes – die in den Dezember verlängert werden sollen – erhalten Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Schließungsverordnungen im November den Betrieb einstellen mussten, 75 Prozent des Umsatzes im November 2019. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz 2019 zugrunde legen. Sie sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt (ohne Steuerberater) antragsberechtigt. Das hilft vor allem Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden. „Dennoch werden wir weiterhin prüfen und beraten, ob wir an dieser Stelle weitere Hilfen brauchen, die passgenau dort helfen, wo die Bundeshilfen zu kurz greifen“, ergänzte die Ministerin.

Als ein Bespiel für unbürokratische und schnell wirksame Hilfe durch das Land nannte sie das Kulturfestival SH. „Wir haben Kultur wieder sichtbar und erlebbar gemacht, auch unter Corona-Bedingungen. Das Festival schafft Auftrittsmöglichkeiten. Denn die Kulturschaffenden brauchen nicht nur finanzielle Hilfe, sie brauchen auch ihr Publikum.“

Das Projekt ist inzwischen mit 4,4 Millionen Euro ausgestattet und wird verlängert. Es gab bisher rund 700 Auftrittsmöglichkeiten, weitere 400 sollen noch folgen. Ab Dezember, so Kulturministerin Prien, werde mit einer Streaming-Variante fortgefahren. Das Projekt hilft auch der Veranstaltungsbranche – mehr als 200 kleine Firmen und Betriebe im Land hätten dadurch Aufträge erhalten.

Kulturministerin Karin Prien: „Die Kunst- und Kulturbranche kann – das hat sie bewiesen – hochprofessionelle Hygienekonzepte erarbeiten. Sie kann kompetent und schnell auf Veränderungen reagieren. Gleichwohl sind wir uns bewusst, dass sie Planungssicherheit und einen gewissen zeitlichen Vorlauf braucht. Die Kultur ist eben keine ‚Wohnzimmerlampe‘, die wir beliebig an und ausschalten können. Diese Planungssicherheit wollen wir gewährleisten.“

Kulturfestival SH geht weiter – Events ab Dezember im Stream

Das Kulturfestival Schleswig-Holstein nimmt nach Corona-bedingter Unterbrechung wieder Fahrt auf und wechselt ins Streaming-Format. Die neue Phase mit Auftritten zahlreicher Künstlerinnen und Künstler aus dem Land startete im Dezember.

„Es geht weiter. Wir nehmen die Herausforderung an und stellen uns mit angepassten Formaten auf die Lage ein“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. „Unser Kulturfestival hat sich zu einer starken Marke entwickelt, mit der wir die Kultur in Schleswig-Holstein weiterhin trotz Corona sichtbar und erlebbar machen wollen.“

Anfang November mussten die bereits geplanten Veranstaltungen des Festivals aufgrund der Verschärfung der Pandemie-Lage eingestellt werden. „Ich weiß, dass diese Zeiten der ganzen Szene nicht nur viel, sondern alles abverlangen“, sagte Günther. „Deshalb bin ich froh, dass Künstlerinnen und Künstler sowie die Veranstaltungsbranche von den Novemberhilfen des Bundes profitieren werden. Auch wenn diese Hilfen nicht alles regeln können, soll auch das Kulturfestival ab Dezember wieder seinen Beitrag leisten.“

Noch in diesem Jahr werden deshalb neue Formate umgesetzt, die auch den vielfach geäußerten Wünschen von Kulturschaffenden entsprechen:

Sollte es die Situation zulassen, wird das Festival die bereits bekannten Formate wieder aufnehmen – mit beschränkter Publikumspräsenz und mit strengen Hygiene-Regeln.

Bis Ende Oktober haben mehr als 200 kleine Firmen und Betriebe im Land durch die Festival-Veranstaltungen Aufträge erhalten und Einnahmen erzielt. Seit Start des KFSH im Juli wurden bereits etwa 700 Auftrittsmöglichkeiten geschaffen. Gut 400 weitere sollen noch realisiert werden.

Kinos erhalten kurzfristig 2 Millionen Euro vom Land

Kiel, Hamburg 9.12.2020. Mit der „Kinohilfe Schleswig-Holstein“ stellt die Landesregierung kurzfristig 2 Millionen Euro zur Verfügung, um Liquiditätsengpässe und existenzbedrohende Wirtschaftslagen für die Kinobetriebe im Lande abzumildern. Dies teilte Kulturministerin Karin Prien am 9.12.2020 in Kiel mit. Damit wird allen Kinobetrieben im Land nach zwischenzeitlicher Wiederöffnung und erneuter Schließung eine notwendige Hilfe zuteil. „Das Land will die Kinos als wichtige Kulturorte in der Fläche stützen. Sie tragen ganz ohne Frage einen erheblichen Teil der Lasten, die den Akteurinnen und Akteuren in der kulturellen Infrastruktur entstanden sind durch die Bemühungen, eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern.“ Die Kinohilfe Schleswig-Holstein werde als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Kinos gewährt, die eine Abpielstätte in Schleswig-Holstein betreiben. Antragsberechtigt sind auch Filmtheater in öffentlicher Trägerschaft und regionale Standorte von nicht inhabergeführten Kinos.

Montage: jm (unter Verwendung von Fotos von Alfred Derks und Gerd Altmann / pixabay.com)

Bemessen wird die Kinohilfe Schleswig-Holstein anhand der erfassten Ticketverkäufe von August bis Oktober des Vorjahres (2019). Als Einnahmen werden die Ticketerlöse aus den Ticketverkäufen im gleichen Zeitraum in 2020 gegengerechnet. Aus der errechneten Differenz ergibt sich die Anzahl der verlorengegangenen Zuschauerinnen und Zuschauer in diesem Jahr. Zum Ausgleich dieser Verluste wird für jede/n Besucher/in ein Festbetrag in Höhe von 2,50 Euro geleistet. Die Höchstgrenze für Zuwendungen im Rahmen der Kinohilfe beträgt 50.000 Euro pro Abspielstätte. Kleinere Kinos mit nur einer Leinwand erhalten zusätzlich einen Ausgleichsbetrag von monatlich 2.500 Euro (pauschal 7.500 Euro als Sockelbetrag). Außerdem werde sich das Land an der Kofinanzierung eines angekündigten Bundesprogramms „Zukunftsprogramm Kino 3“ in 2021 beteiligen. Anträge für das neue Landesprogramm können ab sofort in der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Filmwerkstatt Kiel, Dänische Straße 15, 24103 Kiel, digital eingereicht werden: E-Mail: mueller@ffhsh.de.

Unterstützung für die Filmindustrie: Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 2,5 Millionen Euro an Corona-Ausfallsfonds

Kiel, 28.12.2020. Um der Filmbranche durch die Corona-Krise zu helfen, haben Bund und Länder ein Nothilfe-Programm auf die Beine gestellt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung stellt dafür insgesamt 2,5 Millionen Euro aus dem Härtefall-Fonds zur Verfügung. Die entsprechenden Vereinbarungen mit der deutschen Filmförderungsanstalt wurden jetzt von Staatssekretär Dirk Schrödter, dem Chef der Staatskanzlei, unterzeichnet.

„Die Sicherung des Filmstandorts Schleswig-Holstein liegt uns am Herzen. Mit unserer Unterstützung stellen wir sicher, dass schleswig-holsteinische Produktionsfirmen auch in unsicheren Pandemie-Zeiten weiterhin Filme und Serien herstellen können. So erhalten wir Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserem Land. Qualitätsvolle Produktionen sind zudem eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Kinos als Kulturorte“, sagte Schrödter.

Mit dem Ausfallfonds sollen Filmproduktionen vor pandemiebedingten Drehabbrüchen und -verschiebungen abgesichert werden. Der Fonds setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Ausfallfonds I sichert Kinofilme und Serienformate ab, deren Herstellung durch den Bund oder die Länder gefördert wurden. Der Bund stellt für diesen Fonds 50 Millionen Euro zur Verfügung. Neben der Förderung aus Schleswig-Holstein (eine Million Euro) beteiligen sich zahlreiche weitere Länder. Der Ausfallfonds II der Länder und Sendeanstalten soll die Produktion von Fernsehfilmen und -serien absichern. Aus Schleswig-Holstein wurden 1,5 Millionen Euro für diesen Fonds zugesichert.

(nach Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein; Foto: Plakataktion der Initiative www.ohnekunstundkulturwirdsstill.de in Lübeck)

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