Kinos in Schleswig-Holstein und Hamburg können unter Auflagen wieder öffnen

Schleswig-Holstein:

Seit dem 18. Mai 2020 können auch Kinos ihren Vorführbetrieb wiederaufnehmen, gab die schleswig-holsteinische Kulturministerin Karin Prien bekannt. Voraussetzung dafür sei ein Hygienekonzept. “Kultur ist vielseitig und aus dieser Vielseitigkeit können wir jetzt wieder auswählen”, freute sie sich über die aktuellen Lockerungen. Dazu zähle auch der Kulturgenuss bei zeitlich begrenzten Ereignissen wie Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Konzerten oder Ausstellungseröffnungen mit bis zu 50 Besucher*innen.
Für die Kinos gilt: In einem Saal sind nicht mehr als 50 Besucher*innen auf festen Sitzplätzen zugelassen; das Abstandsgebot von 1,50 m nach allen Seiten gilt auch hier. Ein Hygienekonzept ist erforderlich. Um enge Begegnungen von Gästen zu vermeiden, empfiehlt sich die Markierung von Laufwegen, im Kassenbereich müssen Warteschlangen vermieden werden. Zusammensitzen – nebeneinander und ohne Abstandsgebot – dürfen nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Es empfiehlt sich also, bei der Reservierung bereits anzugeben, wenn man mit Familienanhang oder mit Lebenspartner*in kommt.
Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren, regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig berührt werden, regelmäßige Lüftung in Innenräumen und das regelmäßige Reinigen der Sanitäranlagen muss gewährleistet werden. Die enge Begegnung von Gästen, insbesondere im Sanitärbereich, in Warteschlagen und im Kassenbereich muss vermieden werden. Für die eigenen Beschäftigten gelten die “Arbeitsschutzstandards COVID 19”.

Hamburg:

Laut Senatsbeschluss können Hamburger Kinos und Stadtteilkulturzentren unter Auflagen seit dem 26. Mai 2020 wieder für Besucher*innen öffnen. Bedingung ist, dass geeignete Hygienekonzepte umgesetzt werden und das Abstandsgebot eingehalten wird, um den Gesundheitsschutz der Besucher*innen genauso wie der Mitarbeiter*innen bestmöglich zu gewährleisten. Entsprechende Konzepte werden seither von den Einrichtungen erarbeitet. Danach wird sich richten, wann welche Einrichtungen und Angebote wieder öffnen werden.
Sichergestellt werden muss eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Bereiche. Die Besucher*innen müssen so geführt und platziert werden, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dort, wo dies schwer möglich ist, zum Beispiel im Kassenbereich, sind geeignete Trennvorrichtungen vorzusehen. Zudem sind für vier Wochen die Kontaktdaten der Besucher*innen zu dokumentieren, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Betreiber von Autokinos können nun unter den gleichen Auflagen, die für den Betrieb des Autokinos gelten, auch weitere Live-Kulturveranstaltungen anbieten.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: “Schritt für Schritt ermöglicht es uns das aktuelle Infektionsgeschehen, weitere kulturelle Orte und Angebote zu öffnen, wenn die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Passend zur warmen Jahreszeit können nun auch ganz neue Kulturformate unter freiem Himmel entwickelt werden. Selbstverständlich immer mit dem vorgeschriebenen Abstand stehen uns so immer mehr Orte des Austauschs und der Begegnung – wie die Kinos und die Stadtteilkulturzentren – wieder offen. Ihre Öffnung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem wieder erwachenden kulturellen Leben. Ich freue mich auf die große Kreativität und Lust auf Kultur, mit der diese Orte nun mit Leben gefüllt werden können.”
Die aktuellen Eckpunkte der Kulturminister der Länder zu Öffnungsstrategien im Kulturbereich zeigen auf, wie Kultureinrichtungen nach und nach wieder öffnen können, wenn das Infektionsgeschehen, dies zulässt. Diese sind auch Grundlage der Öffnungen im Kulturbereich in Hamburg: www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2020/200515_MPK_OEffnungskonzept.pdf.
(nach Pressemitteilungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der FFHSH)
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