MA HSH schließt Lücken der UKW-Versorgung im Norden
Auf seiner Sitzung am 27.6.2011 hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die Zuweisungen folgender UKW-Frequenzen für die Dauer von jeweils zehn Jahren beschlossen:
- Die Firma Radio 95.0 GmbH & Co. KG erhält die UKW-Frequenz 105,8 MHz (500 W) am Standort Ahrensburg,
- die Firma Radio 97.1 MHz Hamburg GmbH die UKW-Frequenz 101,6 MHz (bis zu 100 W) am Standort Wedel und
- die Firma Radio NORA – NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG die UKW-Frequenz 93,7 MHz (25 W) am Standort Hamburg-Bergedorf.
Damit finden die seit geraumer Zeit laufenden und auf politischer Ebene unterstützten Bemühungen der MA HSH, die UKW-Versorgung im Hamburger Umland zu verbessern, einen positiven Abschluss: Bereits im Herbst 2009 hatte die MA HSH ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem untersucht wurde, inwieweit in Hamburg sowie in den umliegenden Kreisen in Schleswig-Holstein durch Koordinierung lokaler Kapazitäten die Versorgungssituation für bestehende Veranstalter aus Hamburg und Schleswig-Holstein verbessert werden kann. Als Ergebnis hat die MA HSH die an den drei Standorten ermittelten, koordinierten und ihr zugeordneten Frequenzen im Februar 2011 ausgeschrieben. Ermöglicht werden die Zuweisungsentscheidungen durch den 4. Medienänderungsstaatsvertrag HSH. Nach seinem Inkrafttreten am 1. Juli 2011 sollen die Optimierungen ohne weitere Verzögerung realisiert werden.
Außerdem hat der Medienrat die Ausschreibung einer digital-terrestrischen Übertragungskapazität für die Verbreitung eines 24-stündigen Programmäquivalents zur Nutzung durch private Rundfunkveranstalter in Hamburg und Schleswig-Holstein ab dem 1. August 2011 beschlossen. Dabei handelt es sich in Hamburg um den Kanal K 46, im Raum Hamburg/Lübeck um den Kanal K 59 und in Kiel um den Kanal K 57. Über diese Kanäle wird bislang “9Live” verbreitet. Die Antragsfrist endete am 13. Juli 2011.
Desweiteren hat der Medienrat Herrn Hans Peter Müller im Rahmen des bereits von der MA HSH zugelassenen Hörfunkvollprogramms “Antenne Sylt” eine UKW-Übertragungskapazität für die Durchführung von Veranstaltungsrundfunk zugewiesen. Für ein begleitendes Hörfunkvollprogramm des in Sylt/Rantum stattfindenden “Meerkabaretts” steht dazu vom 3. Juli (0 Uhr) bis zum 1. August 2011 (24 Uhr) am Standort Sylt/Westerland die UKW-Frequenz 106,4 MHz mit einer Leistung von bis zu 10 Watt zur Verfügung. Das Programm wendet sich mit Veranstaltungstipps, Künstlerinterviews und -portraits sowie mit Berichten zu Mitschnitten von einzelnen Shows an kulturinteressierte Sylter und Sylt-Touristen.
Auch die Änderung der Rechtsform des Veranstalters des Hörfunkvollprogramms “Radio RZ.1” vom eingetragenen Verein Radio RZ.1 e.V. auf die Radio RZ.1 Medien- und Veranstaltungs UG sowie die Übertragung der Zulassung zur Verbreitung von “Radio RZ.1” hat der Medienrat genehmigt.
Auf dem Gebiet der Medienkompetenzförderung hat der Medienrat für die Durchführung weiterer Elternabende im Rahmen des Projekts “Eltern-Medien-Lotsen” des Hamburger Bürger- und Ausbildungssenders TIDE eine Zusatzförderung in Höhe von 9.000 Euro beschlossen, da bereits im April 2011 alle von der MA HSH für das gesamte Jahr geförderten 100 Elternabende vermittelt waren. Das Projekt “Eltern-Medien-Lotsen” bietet durch Elternabende und Sprechstunden an Schulen Orientierung im Bereich der neuen Medien. Es klärt Eltern über die Mediennutzung ihrer Kinder und die damit verbundenen Chancen und Risiken auf und unterstützt sie so in der Medienerziehung. Das vom Offenen Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) initiierte Projekt wird in Hamburg seit Anfang 2010 vom Bürger- und Ausbildungssender TIDE angeboten.
Schließlich hat der Medienrat eine Änderung der Satzung der MA HSH über die Erhebung von Verwaltungsgebühren, Auslagen und Abgaben (Gebühren- und Abgabensatzung – GAS) beschlossen. Die Anpassung war insbesondere aufgrund der bevorstehenden Änderung des Medienstaatsvertrags HSH erforderlich geworden.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)