3. Medienänderungsstaatsvertrag HSH von beiden Parlamenten beschlossen

Am 8. Oktober 2009 ist der von Schleswig-Holsteins Regierungschef Peter Harry Carstensen und Hamburgs Erstem Bürgermeister Ole von Beust unterzeichnete 3. Medienänderungsstaatsvertrag HSH (3. MÄStV HSH) auch durch die Hamburgische Bürgerschaft ratifiziert worden. Eine Verabschiedung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag hatte bereits am 17. September stattgefunden. Damit tritt das Vertragswerk zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Der 3. MÄStV sieht vor, dass sich die MA HSH künftig verstärkt dem Thema Medienkompetenz widmet. Sie soll als Ergänzung zu den Aktivitäten der Schulen Modellprojekte in diesem Bereich mit mehr Finanzmitteln als bisher fördern können und als Ansprechpartnerin für alle Institutionen auftreten, die auf diesem Gebiet in Hamburg und Schleswig-Holstein tätig sind.
Zudem enthält der 3. MÄStV veränderte Bestimmungen bezüglich der Kanalbelegung im analogen Kabel, die der MA HSH größere Entscheidungsspielräume eröffnen, sowie Änderungen bei den Konzentrationsregelungen für digitalen Rundfunk.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)
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