Neuorganisation der Filmförderung in Schleswig-Holstein und Hamburg

Erklärung der Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. e.V. zur Fusion der schleswig-holsteinischen Filmförderungen mit der Filmförderung Hamburg GmbH

Die Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. bedauert, dass im Zuge der Fusion der Landesmedienanstalten auch die Kulturelle Filmförderung des Landes in ihrer heutigen höchst effizienten Organisationsstruktur gefährdet erscheint.

Grundlage der erfolgreichen landesbezogenen Arbeit waren bisher:

  • die Selbstverwaltung des Förderungsinstrumentariums in der Hand der schleswig-holsteinischen Filmschaffenden.
  • die Einrichtung einer technisch auf aktuellem Stand ausgestatteten Produktionseinrichtung in Gestalt der Filmwerkstatt.
  • ein qualifiziertes Team zu Projektberatung, Produktionsbetreuung und Fortbildung.
  • die gemeinsame Finanzierung aus Mitteln der Kulturförderung des Landes und der ULR.
  • ein unabhängiges Gremium von Fachleuten zur Entscheidung über landesbezogene Filmprojekte.

Die Mitgliederversammlung ist in großer Sorge, dass bei den nun anstehenden Verhandlungen über eine gemeinsame Hamburg-SH-Filmförderung GmbH die besonderen Voraussetzungen dieser Förderarbeit nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten.

Eine Eingliederung der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein unter ein neues gemeinsames Dach kann nur dann Früchte tragen,

  • wenn dem bisherigen Team von hauptamtlichen Beschäftigten die bisherige Entscheidungsbefugnis über ihre Arbeit erhalten bleibt. Der beste Weg dazu bleibt die vom Verein vorgeschlagene Gründung einer gemeinnützigen Tochter-GmbH.
  • wenn weiterhin ein unabhängiges Gremium, das turnusmäßig auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. neu gewählt wird, die landesbezogenen Förderentscheidungen nach den bestehenden Richtlinien fällen kann.
  • wenn der Verein Kulturelle Filmförderung S.-H. im Aufsichtsrat der neuen Förder-GmbH vertreten ist.
  • wenn die bisherige Finanzausstattung und institutionelle Förderung auch aus Mitteln des Landes erhalten bleibt. Film ist weiterhin ein zu förderndes Kulturgut in Schleswig-Holstein.
  • wenn mindestens ein Drittel der von der Hamburg-SH-Förderung GmbH zu vergebenden Fördermittel Projekten zugute kommt, deren Produktionsvolumen höchstens 500.000 Euro beträgt. Damit wäre gewährleistet, dass auch die in Schleswig-Holstein überwiegend hergestellten kleineren Produktionen eine Chance auf Förderung haben.
  • wenn in dem Vergabegremium für diesen „kleinen Fördertopf” eine vom Verein Kulturelle Filmförderung S.-H. bestimmte Person stimmberechtigt ist.

(Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein e.V. – Kiel, den 3.7.2006)

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