MA HSH begrüßt erste Positivbewertung eines Jugendschutzprogramms durch die KJM
In ihrer Sitzung am 10.8.2011 hat die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) das von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) als der zuständigen Landesmedienanstalt vorgelegte Konzept des Hamburger Vereins JusProg e.V. für ein Jugendschutzprogramm positiv bewertet.
Das Programm erfülle grundsätzlich die Anforderungen des Paragraph 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Eine Anerkennung als geeignetes Jugendschutzprogramm werde erfolgen, sobald das Konzept umgesetzt und seine Funktionsfähigkeit durch die KJM bestätigt wird.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet durch JusProg liegt in den Händen von Anbietern und Eltern: Zum einen erkennt die JusProg-Software künftig technisch die von Website-Anbietern vorgenommene Altersklassifizierung ihrer Angebote (“ab 12” / “ab 16”). Zum anderen können Eltern, die sich für die Installation der JusProg-Software entscheiden, selbst festlegen, für welche Altersstufe die Internet-Seiten gefiltert werden sollen. Ergänzend zum JusProg-System können Eltern auch selbst Websites auf eine persönliche Filterliste setzen. Damit sollen den jungen Nutzern möglichst nur altersgerechte Seiten angezeigt werden.
Anbieter von jugendschutzrelevanten Inhalten in Websites und anderen Telemedien haben nach der Positivbewertung des Konzepts von JusProg e.V. nun die Möglichkeit, ihre Angebote altersgerecht und im neuen Standardformat age-de.xml zu klassifizieren.
“Die erste Positivbewertung eines Jugendschutzprogramms in Deutschland und die sich abzeichnende Anerkennung sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem wirksamen Jugendmedienschutz. Für Inhalte-Anbieter ist damit ein großer Anreiz zur richtigen Klassifizierung ihrer Angebote geschaffen worden”, so Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH.
Jugendschutzprogramme waren ein zentrales Element des Entwurfs für einen neuen JMStV, der Ende 2010 gescheitert ist. Durch die Positivbewertung und weitere Entwicklung von JusProg und anderen Jugendschutzprogrammen wird dieses wichtige Element nun trotzdem weiter vorangetrieben.
Der Hamburger JusProg e.V. – Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien e.V. – ist ein gemeinnütziger Verein, bei seinen Mitgliedern handelt es sich hauptsächlich um Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft.
Die JusProg-Software steht Eltern, Lehrern und anderen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Download unter: www.jugendschutzprogramm.de.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)