Stellungnahme der ag dok zur Einigung AG Spielfilm / ARD/ZDF über Lizenzlaufzeiten

Es gibt Erfolgsmeldungen, die keine sind. Dazu gehört die Mär von der „freiwilligen“ Verkürzung der Rechte-Laufzeit durch die Fernsehsender. Denn mit der Herabsetzung der Auswertungsfrist von sieben auf fünf Jahre schlucken die Sender nun eine Kröte vom Silbertablett, mit der sie in absehbarer Zeit zwangsernährt worden wären. Nachdem Medienpolitiker über alle Fraktionen hinweg eindeutig ihre Entschlossenheit signalisiert haben, kürzere Lizenzlaufzeiten im neuen Filmförderungsgesetz festzuschreiben (und dabei auch schon ernsthaft über eine 3-Jahres-Regelung nachgedacht haben) blieb den Fernsehverantwortlichen nur die Flucht nach vorne, um Schlimmeres zu verhindern.

Das als „Beitrag zur Stärkung der unabhängigen Produzenten“ zu verkaufen, ist schon ein starkes Stück, denn die Kompromissbereitschaft der Sender endet abrupt dort, wo der Einfluss des deutschen Bundestags aufhört. So gilt denn die Neuregelung mitnichten für „geförderte Kinoproduktionen“, sondern nur für Filme, die mit FFA-Mitteln entstehen – mithin für einen Bruchteil der gesamten deutschen Filmproduktion. Schon für Kinofilme, die mit Hilfe regionaler Filmförderungen entstehen, greift die Regelung nach Auskunft des stellvertretenden ZDF-Justitiars Peter Weber nicht, und schon gar keine Auswirkungen hat sie für die Fülle der Produktionen, die jenseits des Fördersystems entstehen. Wenn die Stärkung der unabhängigen Produzenten weiterhin ernsthaft auf der politischen Tagesordnung stehen soll, dürfen sich die verantwortlichen Politiker nicht durch diesen PR-Gag beeindrucken lassen.

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