MA HSH schreibt gemeinsame DVB-T-Übertragungskapazitäten für Hörfunkprogramme in Hamburg und Schleswig-Holstein aus
Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat nach Beschluss des Medienrats DVB-T-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von Hörfunkprogrammen in Hamburg und Schleswig-Holstein ausgeschrieben. In den Kanälen 36 (Hamburg), 59 (Lübeck) und 57 (Kiel) stehen ab 2010 Übertragungskapazitäten für die digital-terrestrische Verbreitung von bis zu 16 privaten Hörfunkprogrammen und ergänzenden Angeboten (Visual Radio) zur Verfügung. Geplant ist, über DVB-T ein einheitliches Programmbouquet in Hamburg und Schleswig-Holstein zu verbreiten. Zuweisungsanträge können bis zum 19. Februar 2010, 15 Uhr (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden.
Auf diese Weise erhält der Norden eine zusätzliche – das UKW-Angebot ergänzende – Verbreitungsplattform für Hörfunkangebote und ermöglicht auch neuen Hörfunkveranstaltern eine terrestrische Ausstrahlung ihrer Programme.
„Nachdem die Entwicklungsmöglichkeiten im UKW-Frequenzbereich so gut wie erschöpft sind, können wir mit dieser Ausschreibung einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hörfunklandschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein leisten“, so Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH. „DVB-T erlaubt zudem die Ausstrahlung eines länderübergreifenden Hörfunkangebots im Norden. Auf diese Weise tragen wir auch zum Zusammenwachsen des gemeinsamen Kommunikationsraums Hamburg / Schleswig-Holstein bei.“
Der Ausschreibungstext ist unter www.ma-hsh.de unter dem Menüpunkt Aktuelles&Publikationen/Publikationen verfügbar.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)