Am 19. Dezember 2024 wurde im Bundestag das neue Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Wir dokumentieren hier Pressemitteilungen, die verschiedene – festivalrelevante – Aspekte des neuen FFG kommentieren.
Pressemitteilung des BKM vom 20.12.2024
Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit
Pressemitteilung der AG Filmfestival vom 20.12.2024
Die AG Filmfestival erhält Sitz im FFA Verwaltungsrat
Mit der Verabschiedung des Filmförderungsgesetz am 19.12.2024 erhalten mit der AG Filmfestival und der AG Verleih zwei Verbände einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA, die den wichtigen Aspekt der Präsentation und Auswertung von Kinofilmen vertreten. Die AG Filmfestival betont seit ihrer Gründung 2019, dass das generelle Verhältnis zwischen Produktion- und Rezeptionsförderung noch unzureichend ausbalanciert ist. Der kulturelle Auftrag, der mit der Förderung einer Filmproduktion begründet wird, ist für den Festivalverband erst erfüllt, wenn diese Filme vom Publikum gesehen werden können. Das Kino als Kultur- und Abspielort von gesellschaftsrelevanter Filmkultur ist ein zentraler Faktor für die Präsenz, die Vermittlung und den Diskurs auch über demokratische Grundwerte. Die Filmfestivals sind bundesweit dafür ein wichtiger Garant.
Bürokratieabbau und Effizienz durch das Filmförderungsgesetz
Mit dem jetzt vorliegenden Filmförderungsgesetz (FFG) wird das Fördersystem grundlegend neu aufgestellt. Die Förderkommissionen werden in weiten Teilen abgeschafft und durch eine Referenzförderung abgelöst. Das schafft vor allem für die filmproduzierende Branche mehr Transparenz und ermöglicht eine bessere Planbarkeit durch ein schnelleres Verfahren bei den Förderungen. Autor*innen und Regisseur*innen werden durch die Referenzförderung zudem erstmalig am Erfolg der Filme beteiligt. Zur neuen Effizienz der Filmförderung trägt auch die Umgestaltung der Filmförderanstalt (FFA) bei. Ihre Selbstverwaltung wird gestärkt, sodass sie zukünftig schneller, flexibler und gezielter auf Marktveränderungen reagieren kann. Die Stärkung des Verwaltungsrats ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Entscheidung.
Die Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetz als Spielball des Wahlkampfs
Nach der hitzigen und von persönlichen Kränkungen bestimmten Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers konnte die nötige Mehrheit für die Abstimmung im Bundestag nur noch erreicht werden, weil in letzter Minute Abstriche von der ursprünglichen Vorlage des gründlich überarbeiteten FFG-Entwurfs getätigt wurden: Die Streichung des neu geplanten Diversitätsbeirates wurde von der FDP als Bedingung zur Zustimmung verlangt und stellt einen nicht nur für die AG Filmfestival nicht nachvollziehbaren Schritt hinter den Standards der Länderförderungen dar. Bei den möglichen Ersatzleistungen der Einzahler wurden die Medialeistungen von 12,5% auf 15% erhöht; das verringert den für alle Produzierenden wichtigen Referenzpunktwert um 15%.
Über das neue Filmförderungsgesetz hinaus: Filmfestival müssen stärker gefördert werden
Der Bundesrat betont in einer früheren Stellungnahme zur Novellierung des FFG vom 05.07.2024 / Drucksache 238/24 (Beschluss): …‘Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufgestellten, Kriterien geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich’... Die AG Filmfestival fordert eine kriterienbasierte kulturelle Förderung und damit verbunden, die Umsetzung der bereits zugesagten bundesweiten Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und Auswertung zu ermitteln und weitere Potentiale und geografische Fehlstellen zu erkennen. Die ausreichende Unterstützung für die Präsenz von Filmkultur im Kino und auf Festivals muss bei den weiteren Reformbemühungen der deutschen Filmförderung ins Zentrum rücken.
Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 19.12.2024
Es gibt wieder Planbarkeit und Zuverlässigkeit in der Filmförderung
Zur Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (FFG) sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:
Es ist gut, dass es auf den letzten Metern gelungen ist, im Bundestag ein neues Filmförderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Damit gibt es wieder Planbarkeit und Zuverlässigkeit in der Filmförderung. Es entsteht keine Lücke zwischen den Jahren und mit dem Regierungswechsel.
Die Änderungen ermöglichen eine verbesserte Effizienz und Transparenz in der Fördersystematik. Autor*innen und Regisseur*innen werden durch die Referenzförderung zudem erstmalig am Erfolg beteiligt. Die Filmförderanstalt wurde reformiert, auch das gibt der Branche wichtige neue Impulse. Gut ist, dass die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen durch die verpflichtende Bereitstellung barrierefreier Fassungen gestärkt wurde. Bedauerlich ist dagegen, dass sowohl der Diversitätsbeirat als auch fortschrittliche Standards für eine an Diversitäts- und Nachhaltigkeitskriterien orientierte Förderung von der FDP verhindert wurden.
Pressemitteilung von ver.di vom 18.12.2024
ver.di begrüßt Reform der Filmförderung – In der Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten
In der Plenarsitzung des Bundestages vom 19.12.2024 wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden; der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmförderungsgesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Reform der Förderung von Kinofilmen und die Sicherung der dafür nötigen Abgabenverpflichtungen aus Erlösen an den Kinokassen noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zur Abstimmung gestellt. Ohne dieses Gesetz würden die Finanzmittel für die Produktion von Kinofilmen in der deutschen Filmwirtschaft fehlen. Ermöglicht wurde die morgige Abstimmung über das FFG auch durch die Unions-Fraktion im Bundestag, die allerdings erklärt, das Gesetz bei der Abstimmung ablehnen zu wollen. Für die nötige Mehrheit wird damit die Zustimmung von anderen Bundestagsfraktionen nötig sein. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist die in vorhergehenden Anhörungen eingebrachte Forderung zur Einhaltung von Tarifvertrags- und Urhebervertragsregelungen von besonderer Bedeutung, die mit der nun vorliegenden FFG-Reform vorgesehen würde.
„Unsere Forderungen sind von der Bundesregierung gehört worden, dass Filmförderung nicht nur Produktionsfinanzierung, sondern auch die Einhaltung von Tarifstandards bei Vergütung und Urheberechtsvergütungen vorsehen muss“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Es liegt nun in der Hand der ehemaligen Ampel-Fraktionen, kurz vor Toresschluss noch die FFG-Reform auf den Weg zu bringen. Gute Filme brauchen gute Arbeitsbedingungen. Das nun zur Abstimmung stehende FFG bringt für Filmschaffende einen großen Fortschritt und sichert die nötige Produktionsförderung für Kinofilme. Zusammen mit dem kürzlich erreichten Tarifabschluss, der eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, wird das Arbeiten in geförderten Filmproduktionen um einiges sozial nachhaltiger und fairer werden. Findet das Gesetz keine Zustimmung droht Arbeitsplatzverlust und ein Einbrechen der Filmwirtschaft.“
Die Bundesregierung hat es dagegen noch nicht dazu gebracht, auch für die beiden weiteren Fördersäulen, bestehend aus der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und das Steueranreizmodell für internationale Produktionen in deutschen Filmstudios, beschlussfähige Gesetzesvorhaben vorzulegen. Diese werden von ver.di ebenso wie von den Branchenverbänden und Arbeitgebern der Filmwirtschaft weiterhin gefordert, um den Filmstandort Deutschland nicht zu schwächen.