Claudia Roth hat ihre Versprechen eingelöst. Der von der Bundesregierung vorgestellte Haushalt sieht eine Aufstockung der Mittel für die kulturelle Kinofilmförderung vor. Dieses positive Signal würdigt die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Filmbranche und stärkt den Filmstandort Deutschland.

Zusammen mit dem novelliertem Filmfördergesetz und dem automatischem Steueranreizmodell für alle Bewegtbildformate werden die Herstellungsbedingungen für die gesamte Branche entscheidend verbessert. Der künstlerische Dokumentarfilm, der künstlerische Spielfilm und Nachwuchsfilme profitieren insbesondere von der Stärkung der jurybasierten Förderung auf Bundesebene, der neuen Talentförderung, von einer starken Entwicklungsförderung sowie vom steuerbasierten Anreizmodell.

Die Neuordnung der Filmfinanzierung ist eine Herkulesaufgabe, die auch deswegen gelingen konnte, weil miteinander geredet und gerungen wurde: viele Verbände der Branche haben in bislang nicht für möglich gehaltener Kooperation den Reformprozess begleitet, und wurden gehört von dialogbereiten Politiker*innen und Behörden, die den Mut und den Willen zu einer echten Reform haben.

„Wir appellieren an die Abgeordneten dem vorgelegten Haushalt zuzustimmen. Denn dann ist die Herkulesaufgabe die Filmfinanzierung in Deutschland zukunftsweisend aufzustellen, fast geschafft. Als letztes Element fehlt noch die Investitionsverpflichtung für Plattformanbieter und Fernsehanstalten, die bereits in vielen Ländern die Filmindustrie ankurbelt – wenn sie kommt, dann haben wir nach Jahren des Stillstands endlich eine Reform, die ihren Namen verdient.“ so Susanne Binninger, Ko-Vorsitzende der AG DOK.

(nach einer Pressemitteilung der AG DOK vom 22.7.2024)

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