Neue Filmförderungsrichtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Im April 2005 sind die neuen Filmförderungsrichtlinien der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher geltenden Richtlinien sind insbesondere:
- Die Preisträger des Deutschen Filmpreises werden nicht mehr durch von der BKM bestellte Jurys sondern durch die Deutsche Filmakademie vorgeschlagen und ausgewählt. Die Prämien für die Preisträger werden nach wie vor durch die BKM bereitgestellt. Außerdem wurden die Kategorien für den Deutschen Filmpreis leicht verändert.
- Neu eingeführt wurde die Drehbuch- und die Projektentwicklungsförderung für programmfüllende Kinder- und Jugendfilme.
- Die Kinder- und Jugendfilmförderung wird gemeinsam mit dem Kuratorium junger deutscher Film durchgeführt.
- Die Produktionsförderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme ist vorrangig für Filmproduktionen bis zu 2,5 Mio. Euro gedacht.
- In Zukunft soll es im Rahmen der Kinoprogrammpreise einen neuen Spitzenpreis für das Programm in den Bereichen Kinder- und Jugendfilm, Kurzfilm und Dokumentarfilme geben.
- Beim Innovationspreis können drei statt bisher zwei Preise vergeben werden.
- Der Verleiherpreis wurde auf 75.000 Euro reduziert.
- Die Pflichthinterlegung einer Archivkopie beim Bundesarchiv/Filmarchiv durch Produzenten und Verleiher für die von der BKM geförderten Filme wurde präzisiert.
Im Übrigen wurden die Richtlinien an die Regelungen des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Filmförderungsgesetzes (FFG) angepasst.
Die neu gefassten Filmförderungsrichtlinien sind im Internet unter www.kulturstaatsministerin.de verfügbar und werden voraussichtlich im Mai im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
(nach einer Pressemitteilung des BKM)