ULR beanstandet Regionalberichterstattung von RTL

Mit einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme gegen RTL reagierte der ULR-Medienrat in seiner Sitzung vom 13.1.2004 auf wiederholt festgestellte Verstöße gegen Zulassungsbestimmungen bei der Regionalberichterstattung. Eine Überprüfung des Regionalprogramms GUTEN ABEND RTL über den Zeitraum eines Monats hatte ergeben, dass RTL den in der Lizenz festgelegten Umfang der Schleswig-Holstein-bezogenen Berichterstattung nicht erreicht. Insbesondere der Nachrichtenblock enthielt an keinem der 22 Kontrolltage die von der ULR vorgeschriebene Länge, sondern unterschritt diese um gut 25 Prozent. In ihrer Gesamtheit zeigte die Überprüfung, dass das RTL-Regionalprogramm dahin tendiert, vermehrt Boulevardthemen zu behandeln.

Der Medienrat forderte RTL auf, künftig den Anforderungen der Lizenz nachzukommen. Für den Fall weiterer Verstöße stellte er weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zum teilweisen Ruhen der Lizenz in Aussicht. Im Zusammenhang mit der Aufsichtsmaßnahme beschäftigte sich der Medienrat auch mit den aktuellen Vorstellungen im Landtag und der Landesregierung, die auf eine langfristige Absicherung der Produktion und der studiotechnischen Abwicklung von Regionalprogrammen im privaten Fernsehen gerichtet sind.

Angesichts bekannter Zentralisierungsabsichten der Sender bei Produktion und Abwicklung der Regionalprogramme erklärte der ULR-Medienratsvorsitzende, Ekkehard Wienholtz: „Für den Schleswig-Holstein-Bezug im Programm ist es immer noch das Beste, wenn die Programme hier im Land produziert werden.“ Zugleich erinnerte Wienholtz RTL an die von dort erst vor gut einem Jahr abgegebene Zusage, das schleswig-holsteinische Regionalprogramm auch künftig im bisherigen Umfang zu erhalten.

Die Überprüfung des Regionalprogramms 17:30 LIVE bei SAT.1 im selben Zeitraum hatte keine quantitativen Defizite ergeben.

(nach einer Pressemitteilung der ULR)

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