MA HSH Medienrat: Kennzeichnungspflicht von Scripted-Reality-Formaten in Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufnehmen

Nach intensiver Auseinandersetzung mit der Kennzeichnungspraxis von Scripted-Reality-Formaten und den Anforderungen an eine sinnvolle Kennzeichnung hat der Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) seine Vorstellungen nun konkretisiert. Diese sollen im November 2013 in einen Beschluss der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten zu diesem Thema einfließen.
Bisher gibt es für die Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten keine gesetzliche Grundlage. Die Programmveranstalter kennzeichnen uneinheitlich und – oft kaum wahr-nehmbar – nur im Nachspann. Der Medienrat der MA HSH fordert sie daher auf, künftig eine einheitliche und deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung entsprechender Formate im Vor- und Nachspann der Sendung vorzunehmen.
Sollten die Veranstalter dieser Aufforderung nicht auf freiwilliger Basis nachkommen, soll der Gesetzgeber gebeten werden, eine entsprechende Regelung zum Beispiel in Paragraph 10 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aufzunehmen.
„Besonders Kindern und Jugendlichen fällt es oft schwer, fiktive von realen Elementen zu unterscheiden. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass es in der Folge zu langfristigen Veränderungen in Hinblick auf Einstellungen, Weltbilder und Normalitätsvorstellungen bis hin zur Übernahme von Deutungsmustern und Vorurteilen kommen kann“, so Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, solle eine einheitliche und klare Kennzeichnung geschaffen werden, die es Kindern und Jugendliche erleichtere, Sendungen angemessen zu bewerten und einzuordnen.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)
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