MA HSH beanstandet Werbeverstoß im Programm von Energy 97.1
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in seiner Sitzung vom 14.8.2013 im Programm von Energy 97.1 einen Verstoß gegen das Werbetrennungs- und Kennzeichnungsgebot nach Paragraph 16 Absatz 1 Medienstaatsvertrag HSH (MStV HSH) in Verbindung mit Paragraph 7 Absatz 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) festgestellt und förmlich beanstandet.
Im Mai 2013 war im Programm von Energy 97.1 in einem vorproduzierten Trailer für die sogenannten „Energy Live Sessions“ für Produkte der Kooperationspartner Vodafone und Sony geworben worden, ohne dieses als Werbung zu kennzeichnen. In der programmlichen Konzertankündigung beworben wurden ein spezielles Handy sowie das aktuelle Album einer teilnehmenden Künstlerin.
Nach Paragraph 7 Absatz 3 Satz 1 RStV muss Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Dies hat im Hörfunk durch eine eindeutige und für den Zuhörer wahrnehmbare Kennzeichnung zu erfolgen. Im vorliegenden Fall fand diese Werbekennzeichnung jedoch nicht statt.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)