FSK-Prüfer diskutierten Jugendschutzgesetz

Am 25. Juni 2003 fand in Wiesbaden eine Tagung der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH) zum neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) statt.

Etwa 100 Prüferinnen und Prüfer der FSK, Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden sowie Vertreter der Branchenverbände diskutierten im Kino Caligari lebhaft über Errungenschaften und Problematiken des seit 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetzes.

Regina Käseberg vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz, der in Jugendschutzangelegenheiten federführenden Stelle, machte erneut deutlich, dass die neue Regelung, die besagt, dass Kinder ab sechs in Begleitung eines Elternteils Filme mit dem FSK-Kennzeichen freigegeben ab 12 Jahren besuchen können, vom Gesetzgeber ausdrücklich zur Stärkung der Elternverantwortung eingeführt wurde und nicht zur Folge haben darf, dass jetzt bei der Erteilung des Kennzeichens strengere Maßstäbe als vor Inkrafttreten des Gesetzes angelegt werden.

Die Bereiche Kino und Video sind in Deutschland, so betonten Joachim A. Birr, Bundesverband Audiovisuelle Medien BVV, und Johannes Klingsporn, Verband der Filmverleiher, die unter Jugendschutzgesichtspunkten am stärksten durchregulierten Medienbereiche, wie ein Blick ins Internet, ins Fernsehen und der internationale Vergleich zeigen. Eine gefährliche Erosion des Jugendschutzes finde durch die zunehmende Kinofilmpiraterie statt.

Durchaus kritisch wurde von den Prüferinnen und Prüfern diskutiert, dass nach neuer Gesetzeslage das höchste Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ nicht vergeben werden darf, wenn eine Jugendgefährdung vorliegt, was bedeutet, dass ein geregelter Marktzugang dieser Produkte für Erwachsene aus Jugendschutzgründen nicht möglich ist.

(nach einer Pressemitteilung der FSK)

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