Die Gewerkschaft ver.di setzt sich aktuell auf verschiedenen Ebenen für bessere Tarife im Film- und Medienbereich ein und nutzt für Warnstreiks auch die Berlinale.
Tarifrunde CinemaxX und CineStar: ver.di-Warnstreiks am Berlinale-Wochenende
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Kinokonzerne CinemaxX und CineStar im Rahmen der bundesweiten Tarifverhandlungen ab dem 15. Februar 2024 bis zum Wochenende zum Warnstreik auf. Der Aufruf gilt für Kinostandorte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
„Das Kinovergnügen für Gäste ist hinter den Kulissen ein stressiger Job, deswegen fordern wir statt des Mindestlohns ein angemessenes Einstiegsgehalt von 14 Euro pro Stunde“, begründet ver.di-Verhandlungsführerin Martha Richards die Warnstreiks. Die Einstiegslöhne bei CinemaxX und CineStar bildeten derzeit lediglich den gesetzlichen Mindestlohn ab.
CinemaxX und CineStar gehörten zu den größten Kinobetreibern Deutschlands, die 2023 mit Filmen wie „Avatar 2“, „Super Mario Bros.“, „Barbie“ und „Oppenheimer“ ein äußerst erfolgreiches Kinojahr verbuchen konnten. „Die Mitarbeitenden hingegen haben Schwierigkeiten von den niedrigen Löhnen die rasant gestiegenen Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Die Warnstreiks sind ein klares Signal an die Arbeitgeber, unsere Forderungen ernst zu nehmen“, so Richards.
CineStar zeigte sich in den laufenden Tarifverhandlungen zwar bereit, Verbesserungen anzubieten. „Das aktuelle Angebot sieht für die Einarbeitungsphase aber gerade einmal 5 Cent mehr als der gesetzliche Mindestlohn vor. Damit ignoriert CineStar offenkundig die Lebensrealität der Kolleginnen und Kollegen. Wir erwarten substanzielle Nachbesserungen in den kommenden Verhandlungen“, macht Richards deutlich. CinemaxX hingegen weigere sich in den Tarifverhandlungen, überhaupt ein Angebot vorzulegen, das Verbesserungen für alle Beschäftigten und Lohngruppen enthält. „Dass CinemaxX rund zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen vom Tarifgeschehen abkoppeln will und nur noch den gesetzlichen Mindestlohn zahlen möchte, ist eine Provokation“, kritisiert Richards
Die Auswirkungen der Warnstreiks werden vom 15. bis 18. Februar 2024 deutlich spürbar sein. Für die Besucherinnen und Besucher kann es zeitweise zu erheblichen Einschränkungen im abendlichen Kinobetrieb kommen.
ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das im Vorfeld der am 15. Februar 2024 beginnenden Berlinale von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, vorgelegte Paket aus neuem Filmfördergesetz und Diskussionsvorschlägen zur Steuerförderung für in Deutschland durchgeführte Filmproduktionen und eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste. Ein Bestandteil des neuen Filmfördergesetzes (FFG) ist eine in § 80 festgehaltene Verpflichtung für geförderte Kinofilmproduktionen, für die daran beteiligten Filmschaffenden tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen und Angebote für eine Alterssicherung vorzusehen. In den beiden weiteren Diskussionsvorschlägen für die anderen gesetzlich geregelten Fördersäulen fehlt eine solche Bedingung.
„Die als ‚großer Wurf‘ angekündigte Neuaufstellung der Filmförderung liegt endlich vor. Erstmals wird für Kinoproduktionen nun auch eine von ver.di bereits für vorherige FFG-Novellen geforderte Tarifbindung ins Gesetz geschrieben. Gerade für oftmals schwer zu finanzierende Kinofilme soll damit eine Verwirklichung von Filmprojekten nicht auf dem Rücken der daran beteiligten Filmschaffenden ausgetragen werden, wenigstens die Tarifgehälter sind nun zugesichert“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Warum dies aber für deutlich stärker finanzierte und durch Steuerrabatte geförderte internationale Filmproduktionen und Serien für Streamingdienste im Rahmen ihrer Investitionsverpflichtung nicht vorgeschrieben werden solle, sei allerdings vollkommen unverständlich. Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarifvertrag verbindlich sein. „Der große Wurf für Filmschaffende bei Produktionen von international agierenden Streamingdiensten und Unterhaltungskonzernen ist das noch nicht. Das muss nun im Bundestag nachgebessert werden, dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen“, so Schmitz.
Auch die von ver.di für dieses Gesetzesvorhaben geforderte Weiterbildungsförderung findet sich nicht im Gesetzesvorschlag wieder. „Die Chance, dem Fachkräftemangel und Qualifikationsbedarfen auch aus Mitteln der Filmabgabe entgegenzutreten, bleibt aus. So soll es weiterhin das vermeintliche Privatvergnügen von Filmschaffenden sein, die Berufsfortbildung auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Eine breit angelegte Qualifikationsstrategie für die anstehenden technischen Entwicklungen, ähnlich wie sie etwa im deutschen Handwerk stattfindet, ist mit der Gesetzesvorlage bislang nicht vorgesehen. Da fordern wir Nachbesserungen“, kritisiert Schmitz.
(nach Pressemitteilungen des ver.di-Bundesvorstands)