Bewerben für Förderprogramme von Bund und Land
Bund und Land unterstützen auch in diesem Jahr die schleswig-holsteinische Kinolandschaft im ländlichen Raum. Mittel stehen über das „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes zur Verfügung und können mit einem Investitionsprogramm des Landes kombiniert werden. Das Investitionsprogramm des Landes ist in diesem Jahr mit 500.000 Euro ausgestattet – das ist ein Plus um 100.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Kulturministerin Karin Prien sieht in dem Engagement des Landes einen wichtigen Beitrag, um die Kinokultur im ländlichen Raum zu stärken. „Das Publikum kehrt nach Ende der Coronapandemie nur langsam in die Kinos zurück, deshalb brauchen die Kinomacherinnen und Kinomacher weiterhin unsere Hilfe. Mit den Mitteln können sie in ihre Häuser investieren. Die bisherige Bilanz zeigt, dass diese Hilfe ankommt“, sagte sie. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden 33 Kinos in Schleswig-Holstein gefördert, hierfür wurden insgesamt 800.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Förderfähig sind über die Programme neben baulichen Maßnahmen unter anderem die Klimatisierungstechnik, die Website oder digitale Reservierungsmöglichkeiten in den Kinos. Nach den Richtlinien von Bund und Ländern können Kinos mit bis zu sieben Leinwänden gefördert werden, die mindestens eines dieser drei Kriterien erfüllen müssen: Das Kino liegt in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, es hat in den Jahren 2018, 2019 oder 2020 eine Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis des Bundeskulturministeriums, dem Kinopreises des Kinematheksverbunds oder einem Kinoprogrammpreis des Landes erhalten und der Besucheranteil liegt bei durchschnittlich mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme oder der Programmanteil hat eine Aufteilung von durchschnittlich mindestens 40 Prozent deutschen und europäischen Filme im Durchschnitt der letzten vier Kalenderjahre.
Anträge auf die Förderung können beim Land jederzeit eingereicht werden, sobald die Kinos eine Förderbewilligung der Filmförderanstalt (FFA) erhalten haben. Weitere Informationen und das Antragsformular unter schleswig-holstein.de – Kulturförderung
(nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes SH)