Interessen der Drehbuchautoren gesichert

Nach langwierigen Verhandlungen hat der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) mit dem ZDF und der Allianz Deutscher Produzenten eine Vereinbarung über die Eckpunkte für Verträge zwischen Auftragsproduzenten und Autoren geschlossen.
Die bisherigen Vertragsstrukturen wurden dabei für künftige Abschlüsse den veränderten Nutzungsbedingungen in der digitalen Welt angepasst:
  • In sogenannten Korbmodellen können die Rechte der Autoren für die Nutzung in den ZDF-Programmen und Onlineangeboten über einen bestimmten Zeitraum pauschal abgegolten werden.
  • Daneben steht weiter das bisherige Wiederholungshonorarmodell zur Verfügung: Hier konnte zwar eine Erhöhung des Grundhonorars vereinbart werden, mit Blick auf das veränderte, diversifizierte Nutzungsverhalten der Zuschauer aber war die Halbierung der Wiederholungshonorarsätze nicht zu verhindern.
In allen Vertragsmodellen werden die Autoren in Zukunft zusätzlich an allen Erlösen der kommerziellen Verwertung (Auslandsverkäufe, DVD, VoD, Internet, etc) beteiligt, so dass die Einbußen bei den Wiederholungen kompensiert werden können. Darüber hinaus wurden eine Reihe verbindlicher Regeln für die Ausgestaltung der Verträge und der Arbeitsabläufe vereinbart, die einen fairen Interessensausgleich ermöglichen und den einzelnen Autoren künftig mehr Rechtssicherheit geben.
Auch wenn in dem durch Sparzwänge und Fragmentierung gekennzeichneten Fernsehmarkt keine Zuwächse durchgesetzt werden konnten, wertet der Vorstand des VDD die getroffene Vereinbarung als Erfolg, da die ausgehandelten Regelungen den grassierenden “Unterbietungs-Wettbewerb” in der Branche Einhalt gebieten können. Und besondere Drehbücher können – nach wie vor – auch besser honoriert werden. Die Mitgliederversammlung des VDD hat das ganz genau so gesehen und der Vereinbarung mit großer Mehrheit zugestimmt.
(nach einer Pressemitteilung des VDD)
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