ULR-Medienratsvorsitzender zur Fusion der Landesmedienanstalten HH und S.-H.
Der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Jörg Howe, sieht in der Schaffung einer gemeinsamen Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH) eine gute Chance, um den Medienstandort Norddeutschland zu stärken. „Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer starken Medienanstalt mit umfassenden Zuständigkeiten und einer guten Finanzausstattung. Dem trägt der vorgesehene Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein bislang nur unzureichend Rechnung“, so Howe am 4.10. anlässlich der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel. Insgesamt lasse der Staatsvertrag im Gegenteil eine Schwächung des Landes Schleswig-Holstein ohnehin, aber auch des gesamten Medienstandorts HSH befürchten, was insbesondere auch für die Position der MA HSH gegenüber den anderen Landesmedienanstalten gelte.
Ziel müsse es sein, mit der MA HSH eine Agentur für das Audiovisuelle zu schaffen, die als unabhängiger Sachwalter den Weg in die multimediale Zukunft begleitet, zwischen oft gegenläufigen Interessen aller Beteiligten vermittelt und insgesamt flexibel agieren kann. Angesichts der deutschland- und europaweiten Entwicklungen bei den elektronischen Medien und vor dem Hintergrund, dass deutschlandweit einheitliche Strategien zunehmend an Bedeutung gewinnen, müsse die MA HSH zudem in der Lage sein, mit ihrer Stimme im Zusammenspiel der deutschen wie europäischen Regulierungsbehörden Gehör zu finden. „Um dies zu erreichen, müssen in der HAM und in der ULR vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen genutzt und Kompetenzen gestärkt werden, statt die MA HSH, wie im Staatsvertragsentwurf vorgesehen, finanziell und mit Blick auf die Zuständigkeiten und Personal stark zu beschneiden und zu einer ’Rumpf-Medienanstalt‘ verkommen zu lassen. Eine so konstruierte Medienanstalt kann die zur Stärkung des Medienstandorts HSH notwendigen Innovationsleistungen nur unzureichend erbringen“, so Howe.
Kritisch setzte sich Howe vor allem mit dem vorgesehenen Zuständigkeitskatalog der MA HSH auseinander: „Die MA HSH kann nur wettbewerbsfähig sein, wenn ihr Zuständigkeitskatalog um diverse Kompetenzen, die aus gutem Grund schon bisher im schleswig-holsteinischen Landesrundfunkgesetz enthalten waren, ergänzt wird. Der Zuständigkeitskatalog der MA HSH muss daher zumindest noch die Vermittlung und Förderung der Medienkompetenz, die Medienforschung und die Infrastrukturförderung umfassen.“
(nach einer Pressemitteilung der ULR)