ULR: Satellitenempfang privater Fernsehprogramme muss kostenfrei bleiben
Eine klare Absage erteilt die ULR Überlegungen des führenden europäischen Satellitenbetreibers SES Astra, das digitale Satellitenfernsehen zu verschlüsseln, eine Freischaltgebühr und in absehbarer Zeit auch eine monatliche Gebühr zu verlangen. Eine finanzielle Mehrbelastung von bis zu fünf Euro monatlich für die über eine halbe Million Satellitenhaushalte in Schleswig-Holstein sei nicht akzeptabel. Der digitale Satellitenempfang privater und öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme müsse auch weiterhin kostenfrei, d. h. ohne zusätzliche Freischalt- oder monatliche Zusatzkosten, möglich bleiben.
„Die wirtschaftliche Notwendigkeit, eine zusätzliche Gebühr für digitales Satellitenfernsehen zu erheben, ist nicht erkennbar“, so Jörg Howe, Medienratsvorsitzender der ULR. Das Modell des kostenfreien Satellitenempfangs habe sich im nördlichsten Bundesland über viele Jahre bewährt. Die Einführung einer so genannten „zweiten Rundfunkgebühr“ sei eine reine Verlängerung der Wertschöpfungskette zu Gunsten von Satellitenbetreibern und privater Senderfamilien, die die Fernsehnutzerinnen und -nutzer über Gebühr belaste. Dass künftig beim TV-Zuschauer gleich doppelt abkassiert werden solle, sei nicht akzeptabel. „Der Zuschauer finanziert bereits die Werbung im privaten Fernsehen durch den Kauf der beworbenen Produkte. Es ist ihm nicht zuzumuten, für dieses so genannte Free-TV künftig auch noch eine monatliche Gebühr zu zahlen“, so der Medienratsvorsitzende. Kritisch beurteile die ULR ferner, dass offenbar beabsichtigt werde, die bisherige anonyme Fernsehnutzung durch ein Modell des zahlenden gläsernen Zuschauers abzulösen.
Damit die privaten Fernsehveranstalter, vor allem die Senderfamilien von RTL und ProSiebenSat.1, ihren öffentlichen Auftrag auch weiterhin erfüllen können, müssen die privaten Vollprogramme in Deutschland weiter kostenfrei empfangbar bleiben.
(nach einer Pressemitteilung der ULR)