ULR feierte 20-jähriges Bestehen: 20 Jahre Engagement für den Rundfunk im Land
Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) feierte am 14. Juni ihr 20-jähriges Bestehen. Am 1. Juni 1985 errichtet, war die ULR eine der ersten der heute 15 Landesmedienanstalten in Deutschland und erteilte 1986 Radio Schleswig-Holstein (R.SH) die deutschlandweit erste Lizenz zur Verbreitung eines privaten landesweiten Hörfunkvollprogramms. Zu den Aufgaben der ULR gehören neben der Zulassung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen insbesondere die Aufsicht über diese Programme, der Jugendschutz im Internet, die Festlegung der Kanalbelegung in den Kabelanlagen des Landes, die Beratung von Rundfunkveranstaltern, Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmern sowie Nutzerinnen und Nutzern audiovisueller Angebote, die Förderung des kulturellen und wirtschaftlichen Films, die Einrichtung und der Betrieb des Offenen Kanals sowie die Vermittlung von Medienkompetenz. Daneben ist die ULR über die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) an der deutschlandweiten Entwicklung des audiovisuellen Bereichs beteiligt.
Auf der Pressekonferenz zum ULR-Jubiläum würdigten Gernot Schumann, Direktor der ULR, und Ekkehard Wienholtz, Vorsitzender des Medienrates der ULR, die Arbeit der ULR in den vergangenen 20 Jahren. Von 1985 bis 2005 seien die Aufgaben der ULR und sie mit ihnen gewachsen. „1985 als eher ‚hoheitliche Rundfunkpolizei‘ gedacht, hat sich die ULR in den 20 Jahren ihres Bestehens zu einer kompetenten Agentur für das Audiovisuelle entwickelt“, resümierte Schumann. Bei der Tätigkeit der ULR nehme die Beratung mehr und mehr Raum ein. Das gelte für die Rundfunkveranstalter, das gelte – wie sich gerade bei der Einführung von DVB-T gezeigt habe – vor allem aber auch für die Menschen im Lande, die sich täglich mit Fragen an die ULR wendeten. Das gelte schließlich auch für die Vermittlung von Medienkompetenz. Wienholtz erklärte: „In den 20 Jahren ihres Bestehens haben sich die ULR und in besonderer Weise ihre ehrenamtlichen Beschlussgremien stets darum bemüht, das Spannungsverhältnis, das sich aus dem Kulturgut Rundfunk einerseits und dem Wirtschaftsgut Rundfunk andererseits ergibt, zu einem harmonischen Ausgleich zu bringen. Sie haben Wege geebnet, wo dies vertretbar war, aber auch Grenzen aufgezeigt, wo dies geboten erschien.“ Im Mittelpunkt aller Entscheidungen hätten aber die Menschen gestanden, für die der Rundfunk immer noch gemacht werde. „Daher hat die ULR von Anfang an darauf hingewirkt, dass die Menschen die Informationen, auch und gerade regionale, erhalten, die für die demokratische Partizipation unverzichtbar sind und auf die sie einen Anspruch haben“, so Wienholtz weiter. Wienholtz und Schumann betonten, dass die ULR dieses Engagement fortsetzen werde. Soweit erforderlich und sinnvoll, werde sie dies mehr noch als bisher in größeren Verbünden tun und dabei auch mögliche Formen der länderübergreifenden Zusammenarbeit sondieren, soweit bei allem die schleswig-holsteinischen Interessen keinen Schaden nähmen. Bei allen berechtigten Überlegungen zu einer Reform der Medienaufsicht bekannten sich Wienholtz und Schumann auch in den Zeiten zunehmender Konvergenz zu einem grundsätzlichen Erfordernis der Aufsicht über privaten Rundfunk. Dabei seien für deutschlandweit verbreitete Programme einheitliche Entscheidungen aller Landesmedienanstalten erforderlich. Unverzichtbar sei aber auch, dass die Medienaufsicht weiterhin in der Region verankert bleibe. Neben Zulassung und Aufsicht nähme die ULR seit Langem vielfältige weitere Aufgaben wahr, die in der Region erledigt werden müssten, um der Region auch wirklich zugute zu kommen und um den Medienbereich des Landes weiter voran zu bringen.
Auch auf dem Festakt am 14. Juni, zu dem rund 200 Vertreter aus Medien, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft aus ganz Deutschland gekommen waren, würdigte Gernot Schumann, die Arbeit der ULR in den vergangenen 20 Jahren: „Die ULR ist eine öffentliche Institution, die sich vor dem Hintergrund einer rasanten technischen und programmlichen Entwicklung über die Jahre kontinuierlich gewandelt und neuen Anforderungen und Erfordernissen angepasst hat.“ Auf dem Weg von der Regulierungsbehörde zur Agentur für das Audiovisuelle „haben wir unsere vornehmste Aufgabe, im Hörfunk und Fernsehen für Programm- und Meinungsvielfalt zu sorgen, nicht aus den Augen verloren. Gleichzeitig haben wir dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Potenziale des Rundfunks für unser Land nutzbar zu machen und rundfunktechnische Innovationen ins Land zu holen.“
Ekkehard Wienholtz, würdigte die Aufbauarbeit der Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk und erklärte: „Ich bin sicher, dass das duale System ohne Regulierung und Landesmedienanstalten heute technisch und programmlich nicht dort stünde, wo es steht.“ Auch im Zeitalter zunehmender Konvergenz hält Wienholtz die Landesmedienanstalten für unverzichtbar, um u.a. die im Zuge der Digitalisierung neu aufgetretenen Probleme für die Programm- und Meinungsvielfalt zu lösen, mit denen die Marktkräfte allein nicht fertig würden. Mit dem Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Rundfunkregulierung ist für Wienholtz ein Nachdenken über eine Reform der existierenden Strukturen der Medienaufsicht verbunden: „In der aktuellen Reformdebatte müssen wir klären, welche Bereiche nach wie vor einer Regulierung bedürfen und welche daraus entlassen werden können. Vor allem aber müssen wir deutschlandweite Zusammenarbeits- und Entscheidungsstrukturen für die Landesmedienanstalten schaffen, die auch unter Berücksichtigung unserer föderalen Grundstruktur effizient und dennoch verträglich sind“, so Wienholtz weiter. Eine wesentliche Frage werde sein, wie die Beteiligung der ehrenamtlichen Beschlussorgane der Landesmedienanstalten sichergestellt werden kann. Deren sachverständige aus der Gesellschaft entsandte Mitglieder dürften bei grundsätzlichen Entscheidungen über die Medien- und Programmentwicklung auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sei eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Nachbarn, so z.B. zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein erforderlich. Hier gelte es, konkrete Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. „Eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Metropolregion halte ich für eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung des Nordens bei der medienpolitischen Standortbestimmung in Deutschland und in Europa“, so Wienholtz.
Bereits auf der Pressekonferenz zum ULR-Jubiläum hatte Wienholtz seine Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht über private und öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter beim Jugendschutz und bei der Werbung bekräftigt: „Beim Jugendmedienschutz hat der Gesetzgeber für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk einheitliche Maßstäbe aufgestellt, dennoch wird immer noch mit zweierlei Maß gemessen. Hier zeigt sich mehr und mehr die Notwendigkeit, dass die Einhaltung der vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegten Standards einheitlich von einer Stelle beaufsichtigt wird. Wenn, wie dies derzeit laut und vielstimmig geschieht, über eine Reform der Medienaufsicht diskutiert wird und bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk die gewachsenen Strukturen in Frage gestellt werden, darf auch die Schaffung einer gemeinsamen Aufsichtsinstanz für beide Säulen des dualen Rundfunksystems kein Tabuthema sein.“ Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um Schleichwerbung hatte Wienholtz auf der Pressekonferenz festgestellt: „Genauso wie beim Jugendmedienschutz ist auch im Bereich der Werbung eine einheitliche Aufsicht erforderlich. Anderenfalls kommt es aus Rücksichtnahmen auf die jeweilige Klientel zu Aufsichts- und Vollzugsdefiziten, auf jeden Fall aber zu Schieflagen.“ Wienholtz betonte, dass es ihm nicht etwa darum gehe, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkräte in Frage zu stellen, die in Programmfragen ihrer Sender unstreitig in besonderer gesellschaftlicher Verantwortung tätig und unverzichtbar seien. „Aber dann, wenn es um die Ahndung konkreter Verstöße geht, kehren externe Besen einfach besser“, so Wienholtz.
Die 1. Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Ingrid Franzen, betonte in ihrem Grußwort zum Festakt: „Die Landesmedienanstalten sind weiterhin erforderlich, um Standards für die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter zu setzen und zu überwachen. Sie haben aber auch die Bürgerinnen und Bürger in den Blick genommen, die die Medien nutzen. Sie übernehmen damit eine Art von Verbraucherberatung und -qualifizierung, die ebenso wichtig ist.“ An die Mediennutzerinnen und -nutzer appellierte Franzen: „Wir alle haben es als Medienverbraucher in der Hand, mit welchem Angebot hier Quote und damit Geld gemacht wird. Wir können also selbst dazu beitragen, dass die Überschreitung der Grenzen des guten Geschmacks sich nicht lohnt.“ Daher sei es von großer Bedeutung, dass sich die ULR die Stärkung der Medienkompetenz zum Ziel gesetzt hat. „Die Offenen Kanäle leisten hierbei hervorragende Arbeit, für die ich Ihnen heute ausdrücklich den Dank des Landtages aussprechen möchte“, so Franzen.
Auch die Stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Ute Erdsiek-Rave, betonte die besondere Bedeutung der Vermittlung von Medienkompetenz. Erdsiek-Rave erklärte: „Kinder und Jugendliche müssen lernen, souverän mit Medien umzugehen. Sie sollten wissen, wie Medien funktionieren, welche Interessen, Suggestivwirkungen und Manipulationen möglich sind. Das alles leistet die Medienerziehung an der Schule.“ Eine wichtige Rolle spiele dabei auch die ULR und der Offene Kanal. In gemeinsamen Projekten mit Schulen würden Schülerinnen und Schüler Sendekonzepte oder Hörbilder und Videos entwickeln. Ute Erdsiek-Rave: „Das ist aktive Medienerziehung, die überzeugt.“
Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Wolfgang Thaenert, gratulierte den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zu ihrer Landesmedienanstalt: „20 Jahre ULR stehen auch für 20 Jahre Vertretung der Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks“, so Thaenert. Besondere Bedeutung kommt der ULR nach Einschätzung Thaenerts bei den immer wichtiger werdenden europäischen Medienentwicklungen zu. Hier sei die ULR „die Schnittstelle der Landesmedienanstalt zu Europa“. Als Europabeauftragter der DLM vertritt der Direktor der ULR, Gernot Schumann, die Landesmedienanstalten u.a. auf der europäischen Regulierungsebene, etwa gegenüber der EU-Kommission und dem Europarat und hält den Kontakt zu anderen europäischen Rundfunkregulierungsbehörden. Seit Kurzem ist mit Schumann überdies erstmals ein Repräsentant der deutschen Landesmedienanstalten im Vorstand der EPRA, einem Zusammenschluss von 49 Rundfunkregulierungsbehörden aus 39 Ländern von Irland bis Israel, von Portugal bis Estland, vertreten.
Abgerundet wurde der Festakt von einem Gespräch zwischen dem Präsidenten des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) und langjährigem SAT.1-Geschäftsführer, Jürgen Doetz, und dem Vorstand der freenet AG und langjährigem Geschäftsführer von RTL, Prof. Dr. Helmut Thoma, die unter Leitung der Journalistin Sissi Pitzer einen Blick auf die Anfänge des privaten Fernsehens in Schleswig-Holstein warfen und ihre Einschätzung zu den weiteren Entwicklungen im audiovisuellen Bereich schilderten.
(nach Pressemitteilungen der ULR)