„Innovatives Entwicklungsteam“
Interview mit Eva Hubert (FFHH) und Roland Schmidt (MSH) über die neue Regelung zur wechselseitigen Anerkennung von Regionaleffekten
Im Januar 2004 haben die FilmFörderung Hamburg (FFHH) und die MSH als erste Länderförderungen in Deutschland eine Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung von Regionaleffekten zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein unterzeichnet. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. „aufblende“ (Magazin der FilmFörderung Hamburg) sprach mit dem Geschäftsführer der MSH, Roland Schmidt, und der Geschäftsführerin der FilmFörderung Hamburg, Eva Hubert:
Eva Hubert und Roland Schmidt bei der Unterzeichnung der Vereinbarung am 19. Januar in Hamburg (Foto: jm)
aufblende: Wem nützt diese neue Regelung?
Eva Hubert: Ich denke da sind wir einer Meinung: Sie nützt den Produzenten in beiden Ländern und schafft größere Spielräume bei der Durchführung ihrer Produktionen im norddeutschen Raum. Die Hamburger können zukünftig auch ohne Verrenkungen auf Drehorte in Schleswig-Holstein zurückgreifen und umgekehrt.
Roland Schmidt: Unsere Produzenten werden vor allem von den filmtechnischen Dienstleistern in Hamburg profitieren. Natürlich sind auch die vielseitigen Hamburger Locations für uns interessant. Insgesamt können Produzenten beider Länder zukünftig auf einen größeren gemeinsamen Kreativpool von Schauspielern und Stab zurückgreifen.
aufblende: Müssen die Projekte von beiden Ländern gefördert worden sein und wie wird genau gerechnet?
Eva Hubert: Nein, die Projekte müssen nicht gemeinsam gefördert worden sein. Die Regelung besagt, dass jeder Produzent für sein Projekt bis zu 25 Prozent des von der Förderung vorgegebenen Regionaleffektes im Fördergebiet des Partnerlandes erzielen darf. Bei der Projektabrechnung kann er dieses dem geforderten Landeseffekt zuordnen.
Roland Schmidt: Abhängig von dem geforderten Effekt kann das ein sehr geringer Teil oder auch die Hälfte des Regionaleffektes sein.
aufblende: Gibt es Kontrollmöglichkeiten? Wie wollen Sie den Erfolg oder Misserfolg der neuen Regelung überprüfen?
Eva Hubert: Die Zusammenarbeit zwischen FilmFörderung Hamburg und MSH war schon immer sehr eng. Zur Überprüfung der neuen Regelung wird es in Zukunft noch weitere Treffen zwecks Austausch geben.
Roland Schmidt: Natürlich sind wir daran interessiert, wie viele Produzenten dieses neue Angebot überhaupt nutzen und werden auch im Interesse der Produzenten bei Bedarf Anpassungen an der Vereinbarung vornehmen.
aufblende: Wie bewerten Sie Ihren gemeinsamen Vorstoß?
Roland Schmidt: Die Überlegungen einer Zusammenarbeit gab es schon sehr lange. Die konkrete Umsetzung ist in Deutschland ein absolutes Novum. Ich verstehe mich als Partner eines innovativen Entwicklungsteams.
Eva Hubert: Die neue Regelung bedeutet eine Stärkung der jeweiligen Medienstandorte. Wir hoffen auf viele Nachahmer in anderen Regionen!