Kulturelle Filmförderung in der (Finanz-) Krise

Freundliche oder feindliche Übernahme?

Ein Beispiel: Das Filmbüro NW soll in die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen übernommen werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant das Filmbüro NW in Mühlheim einzustellen. 2003 soll das Filmbüro, dessen Etat in der geplanten Haushaltsvorlage des Landes ersatzlos gestrichen wird, von der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Die Filmszene wurde vor vollendeten Tatsachen gestellt. Ohne einen Versuch zu unternehmen, das Filmbüro für etwa notwendige Sparvorschläge zu gewinnen, wurde einfach entschieden und lapidar mitgeteilt, dass “kein anderes Bundesland sich zwei Filmförderungen leiste und die NRW-Doppelstruktur nicht mehr darstellbar sei”; was auch mit dem zuletzt benutzten Begriff aus dem bürokratischen Phrasenarsenal verschleiert werden soll. Geht es tatsächlich nur um finanzielle Einsparungen, die mit Minderung des Verwaltungs- und Organisationsaufwandes erreicht werden sollen, oder doch nicht vielmehr auch darum, dass man die Gelegenheit beim Schopfe packt und inzwischen unliebsame, eigenständige Selbstverwaltungsstrukturen im Zeitalter der fortschreitenden Kommerzialisierung beseitigt?

Der jährliche Förderetat des Filmbüros beträgt zur Zeit knapp 1,5 Mio. EUR, weitere 300.000 EUR werden für Personal- und Sachkosten aufgebracht; die Stadt Oberhausen stellt die Räumlichkeiten für das Büro kostenlos zu Verfügung. Mit diesem im Vergleich zum Etat der Filmstiftung NRW (2001: 37,8 Mio. EUR) doch bescheidenen Mitteln leistete das Filmbüro NW in den letzten 22 Jahren Beachtliches. Rund 2.000 Produktionen mit einer Gesamtfördersumme von 55 Mio. DM wurden auf den Weg gebracht.

Mit einem geringen Verwaltungsapparat von drei Mitarbeitern wurden besonders die mittelständischen Produktions-, Vertriebs- und Abspielbereiche in NRW unterstützt. Dabei hat das Filmbüro vor allem den kulturellen Aspekt und weniger den wirtschaftlichen im Blickfeld. Als erste Anlaufstelle für die filmkulturelle Basis weiß es sich besonders Kurz-, Dokumentar- und Experimentalfilmregisseuren verpflichtet, fördert Erstlingsfilmer und Filmhochschulabsolventen. Jüngstes Beispiel: “Das weiße Rauschen”, mit mehr als 100.000 Zuschauern, diversen Festivaleinladungen und einer Bundesfilmpreis-Nominierung für den besten Film. Regisseur Hans Weingartner, Absolvent der Kölner Kunsthochschule für Medien, bekundete in der Frankfurter Rundschau: “Ohne Filmbüro NW würde es diesen Film nicht geben. (…) Keine andere Förderung und kein Fernsehsender wollte auch nur einen Pfennig in mein – für deutsche Verhältnisse – wahnwitziges Projekt investieren.” (FR, 1.8.2002)

Das Filmbüro ist keinem Fernsehsender verpflichtet, und nicht nur das unterscheidet es von der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen, die Filmförderung zu aller erst als Wirtschaftsförderung betreibt. So müssen dort z.B. zu jedem Euro Förderung noch 50 Cent aus anderer Quelle hinzukommen, was es besonders für kleine unabhängige Produzenten (“Rucksackproduktionen”) schwierig macht, an diese Töpfe zu gelangen.

Die Bundesvereinigung des deutschen Films e.V. (BuFi) macht die wirtschaftliche Problematik der neuen Pläne in NRW für die filmkulturelle Szene in einen offenen Brief an Ministerpräsident Clement besonders deutlich, in dem es u.a. heißt: “In den Bündnis-Gesprächen haben wir das Modell Filmbüro NW immer als schlagkräftiges, effektives, nach wie vor – und gerade heute – den Marktverhältnissen entsprechendes Instrument für die Filmwirtschaft dargestellt. Die Vorschläge von Kulturstaatsminister Nida-Rümelin für Umstrukturierungen in der Förderlandschaft entsprechen demgemäß exakt den Fördergrundsätzen des Filmbüros NW und eben nicht den Grundsätzen der wirtschaftlichen Filmförderung.”

Weiter heißt es: “Es gibt gute Gründe, das Filmbüro NW nicht nur bestehen zu lassen, sondern dessen Position unbedingt zu stärken. Vor der Krise, die die Branche derzeit trifft, haben versierte Produzenten schon vor Jahren gewarnt, u.a. Bavaria-Chef Thilo Kleine und Ufa/Grundy-Chef Wolf Bauer.

Als Handlungsmöglichkeiten, dem entgegenzuwirken, sind immer folgende Punkte von der Filmwirtschaft, respektive den genannten Produzenten und der Bundesvereinigung Film gefordert worden:

  1. Sender aus den Gremien der Filmförderungen heraushalten
  2. Keine Rechtebindung der Fördermittel
  3. Kein Eingriff der Sender in Drehbücher
  4. Zuschüsse, keine Darlehen
  5. Verwertungskette nicht unmittelbar bei Antragstellung erforderlich
  6. Unterstützung von Festivalaktivitäten durch kurzfristige Bereitstellung von Kopien etc.
  7. Postproduktion fördern
  8. Entwicklung von eigener Handschrift der Filmemacher, dadurch Anstoß von innovativen Projekten, die zu einer ständig geforderten deutschen Filmsprache führen können.

All diesen Forderungen wird die Arbeit des Filmbüro NW in herausragender Weise gerecht. Gerade die unabhängigen Gremien sind die Arbeitsgrundlage der so genannten selbstverwalteten, kulturellen Förderung. Durch sie werden auch kleinere Produzenten, also der Mittelstand unterstützt. Dass die Produktionswirtschaft in NRW in heutiger Zeit nicht gerade stark dasteht, hängt unseres Erachtens damit zusammen, dass das Filmbüro NW zu geringe Mittel hatte, um diesen Arm deutlich zu stärken und Eigenkapitalbildung möglich zu machen.

In den anderen Bundesländern neben NRW, wo nennenswerte wirtschaftlich orientierte Förderungen existieren (Bayern, Berlin, HH), bestand schon vor Einführung der wirtschaftlichen Filmförderungen eine lebendige Kinoproduktionswirtschaft, die in Nordrhein-Westfalen erst noch aufgebaut werden musste.

Durch die Strukturen der großen senderbeteiligten Förderinstitutionen sind langfristig kontraproduktive Prozesse in Gang gekommen: Die Sender sichern sich die Rechte an den Projekten, so dass total buy-outs die Regel für geförderte Filme sind. Diese Rechtebindung verhindert das kaufmännische Agieren vor allem kleiner und mittlerer Produzenten: Sie können ihre Projekte nicht mehr Sendern zum Höchstgebot verkaufen, sie können keine anderen Märkte (Ausland, Zweitverwertung etc.) mehr erschließen, sie können schlichtweg ihre Produkte nicht auf dem Markt anbieten und durch Rechtebesitz Bürgschaften o.ä. auf neue Produktionen aufnehmen. Somit werden die Produzenten ständig geschwächt, bis sie – weil abhängig vom Fernsehmarkt – eine over budget Produktion nicht ausgleichen können und vom Markt verschwinden. Diesem Prozess wirken die kulturellen Kriterien des Filmbüros entgegen.

Wie soll denn das funktionieren: Wie man der Presse entnimmt, sollen die Arbeitsstrukturen des Filmbüros ‘unter dem Dach der Filmstiftung’ fortgeführt werden? – Wenn die Gesellschafter der Filmstiftung die Fördersummen und Mitarbeiterlöhne mit bereitstellen, werden sie nach dem Motto ‘Wer zahlt, schafft’ nicht auf ihre Zugriffe (wie oben beschrieben) verzichten.

Und dann erst hat das Land eine DUBLETTE! Denn bisher ist das Filmbüro NW etwas grundsätzlich anderes als die Filmstiftung NRW.” (Helmut Schulzeck)

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