ULR-Medienrat zur Insolvenz der KIRCHMEDIA:
Programmliche Vielfalt und Staatsferne des Rundfunks müssen erhalten bleiben

“Die programmliche Vielfalt und Staatsferne im Fernsehen müssen bei allen wirtschaftlichen Überlegungen erhalten bleiben”, das forderte der ULR-Medienrat auf seiner Sitzung am 9.4. mit Blick auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KIRCHMEDIA. Das bevorstehende Insolvenzverfahren dürfe bei den davon mitbetroffenen Free-TV-Sendern wie z.B. PRO SIEBEN, SAT 1, N 24 und KABEL 1 nicht zu Lasten der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme gehen. Insoweit sei es richtig gewesen, dass die ULR bestimmte programmliche Qualitätsstandards durch Lizenzauflagen medienrechtlich abgesichert hat. Hierzu zählte auch die Verpflichtung von SAT 1, ein vielfältiges Regionalprogramm auszustrahlen. Soweit es im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu konkreten Zulassungsänderungen komme, liege es an den Landesmedienanstalten, einen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlich Nötigen und dem medienrechtlich Möglichen zu schaffen.

Ein Ergebnis des bevorstehenden Insolvenzverfahrens kann nach Auffassung des Medienrats eine völlige Neuordnung des privaten Fernsehmarkts in der Bundesrepublik sein. Die diskutierte Übernahme von Teilen dieses Marktes durch Murdoch und Berlusconi werfe grundsätzliche Fragen nach der Gewährleistung einer freien und umfassenden Meinungsbildung sowie nach der Staatsferne des Rundfunks auf. Hier gebe es eine durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägte eindeutige Rechtslage, die auch im zusammenwachsenden Europa Bestand haben müsse. Es sei Aufgabe der Landesmedienanstalten, den jetzt beginnenden Wandlungsprozess kritisch, aber vor allem auch konstruktiv zu begleiten. Dies gelte auch im Hinblick auf die Ursachenforschung. “Wenn in einem wirtschaftlich attraktiven Bereich wie dem privaten Fernsehen Verluste in Milliardenhöhe entstehen, sind unternehmerische Fehlentscheidungen nur eine Seite des Problems. Wir müssen diese erste große Krise des privaten Fernsehens in der Bundesrepublik daher auch zum Anlass nehmen, über die medienpolitischen, medienrechtlichen und medienwirtschaftlichen Bedingungen des privaten Fernsehmarkts der Zukunft eine gründliche Diskussion zu führen”, so der Vorsitzende des ULR-Medienrats, Ekkehard Wienholtz.

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