Neue Förderrichtlinien der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein

Die Mitgliederversammlung der Kulturellen Filmförderung S.-H. hat am 11.12.01 neue Richtlinien für die Filmförderung beschlossen. Diese Richlinien sind ab 1.1.2002 gültig. Sie wurden zusammen mit dem Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet und sind von der EU-Wettbewerbskommission notifiziert worden.

Die Richtlinien können ab sofort per Fax oder E-Mail bei der Kulturellen Filmförderung Schleswig-Holstein angefordert werden.

Nächster Einreichtermin

Nächster Einreichtermin zur Projektförderung bei der Kulturellen Filmförderung S.-H. ist der

15.01.2002.

Antragsformulare sind bei der Filmförderung in Kiel per Fax oder E-Mail erhältlich.

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