Was wir machen
infomedia.sh berichtet zum audiovisuellen Mediengeschehen in Schleswig-Holstein und zu den Vereinsaktivitäten seines Herausgebers Filmkultur Schleswig-Holstein e.V., kurz Filmkultur SH (ehemals Kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein e.V.).
Der thematische Fokus von infomedia.sh liegt auf der nichtgewerblichen, unabhängigen, kulturellen audiovisuellen Medienproduktion in Schleswig-Holstein (insbesondere fiktionaler und dokumentarischer Kurz- und Langfilm, Videokunst, Filmmusik) sowie Filmkultur im Sinne von schulischer, studentischer und freier Ausbildung, Filmwissenschaft, Filmfestivals und Filmreihen. Auch filmverwandte oder filmrelevante Medien („neue“ Medien, immersive Medien, Literatur, Comic-Kultur) werden soweit möglich berücksichtigt.
Darüber hinaus selektiert infomedia.sh Nachrichten zu allgemeinen, regional übergreifenden Themen wie Filmpolitik und Filmförderung.
Infomedia.sh begreift sich auch als Serviceangebot insbesondere an die Mitglieder von Filmkultur SH, aber auch an die studentische und freie Filmszene in Schleswig-Holstein, Drehberichte und Pressemeldungen zu ihren kulturellen Filmproduktionen zu veröffentlichen, auf Veranstaltungstermine hinzuweisen und zitierfähige Filmkritiken zur Verfügung zu stellen.
Seit Oktober 2001 ist infomedia.sh (früher www.infomedia-sh.de) als Nachfolger des „Filmbriefs“ der Kulturellen Filmförderung SH e.V. online und versendet zusätzlich zur ständigen Webpräsenz (infomedia.sh) einen monatlichen Newsletter per E-Mail an zur Zeit ca. 750 Abonnent*innen in der regionalen und überregionalen Filmwirtschaft, in Förderinstitutionen, der Filmwissenschaft sowie der freien Filmszene. Flankiert wird dieses Informationsangebot durch tagesaktuelle Meldungen und ausgewähltes Re-Posten auf den zwei meistgenutzten Social-Media-KanälenFacebook (facebook.com/infomedia.sh.org).
Infomedia.sh freut sich über Pressemeldungen, Kommentare oder Beiträge aus der kulturellen Filmszene und Filmwirtschaft.
Das Redaktions-Team
Wir wollen uns als Kern-Team kurz vorstellen, damit jeder weiß, wer hinter der infomedia-Plattform steckt. Die infomedia.sh Redaktion wird geleitet von Jörg Meyer (verantwortlich gemäß Paragraph 6 MDStV) und Daniel Krönke. Als freie Redakteure schreiben Helmut Schulzeck, Thomas Heuer und Markus Faerber für infomedia.sh. Dazu kommen Gastbeiträge von Autor*innen aus der Filmcommunity.
Redaktions-Statut infomedia.sh
Präambel
infomedia.sh ist ein unabhängiges Online‑Medium aus Schleswig‑Holstein. Wir berichten über Filmkultur, Branche und Medienpolitik in und aus dem nördlichsten Bundesland – kritisch, konstruktiv und serviceorientiert. Dieses Redaktionsstatut formuliert unsere verbindlichen Grundsätze. Es gilt für alle, die in redaktioneller Funktion für infomedia.sh arbeiten – fest, frei oder als Gastautor:innen.
Unser Ziel ist, der Film- und Mediencommunity in Schleswig‑Holstein eine verlässliche Anlaufstelle zu bieten: für gut belegte Informationen, für Debatten auf Augenhöhe und für Orientierung in Förder‑, Produktions‑ und Kulturfragen. Wir verstehen Journalismus als Dienst an der Öffentlichkeit und an den Menschen, die Film in Schleswig‑Holstein möglich machen.
1. Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit
infomedia.sh entscheidet redaktionelle Inhalte und personelle Besetzungen eigenständig. Externe Akteure – Förderinstitutionen, Unternehmen, Verbände, politische Parteien oder Einzelpersonen – nehmen keinen Einfluss auf Themen, Gewichtungen, Formulierungen oder Personal.
Zwischen Redaktion und möglichen Unterstützer:innen (z. B. Sponsoring, Projektmittel, Anzeigen) besteht strikte Trennung. Finanzielle Zuwendungen, Kooperationen oder Sachleistungen haben keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen. Kooperationen und Werbung kennzeichnen wir klar und unübersehbar.
Selbstverwaltung und Trägerverein: Die Redaktion verwaltet sich selbst. Der Trägerverein stellt ggf. Infrastruktur oder Budgetmittel bereit, ohne redaktionelle Einzelfallentscheidungen zu beeinflussen. Kein Vorabzugriff: Dritte – einschließlich Partner:innen, Sponsor:innen, Fördernde – erhalten keinen Vorabzugriff auf Texte, Überschriften, Bilder oder Veröffentlichungszeitpunkte. Stellungnahmen werden ausschließlich im Rahmen der Betroffenenhörung eingeholt. Keine Vorab-Untersagung (prior restraint): Entscheidungen über Veröffentlichung, Termin und Form liegen allein bei der Redaktion.
2. Qualitätsstandards und Sorgfaltspflichten Qualitätsstandards und Sorgfaltspflichten
Wir arbeiten nach den anerkannten Regeln des Journalismus und bekennen uns zum Pressekodex. Dazu gehören insbesondere:
- Sorgfalt vor Schnelligkeit. Aussagen und Fakten werden vor Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Wenn möglich, arbeiten wir nach dem Zwei‑Quellen‑Prinzip oder belegen mit Primärdokumenten.
- Kontext und Einordnung. Zahlen, Zitate und Einzelereignisse werden in ihren Kontext gestellt. Wir benennen Unklarheiten, Lücken und Limitationen offen.
- Gegenhören. Bei Kritik oder belastenden Aussagen geben wir Betroffenen eine faire und angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Trennung von Nachricht und Meinung. Kommentare, Glossen und Analysen werden eindeutig als solche gekennzeichnet.
3. Quellen, anonyme Hinweise und Whistleblowing
Quellen sind die Grundlage unserer Arbeit. Wir machen ihre Herkunft transparent, sofern dadurch keine Schutzinteressen verletzt werden. Anonyme Quellen nutzen wir nur, wenn ein legitimes Schutzbedürfnis vorliegt und die Information von hohem öffentlichen Interesse ist. In diesen Fällen gelten Mindeststandards:
- nachvollziehbarer Grund für Anonymität;
- stützende Dokumente oder unabhängige Zweitquelle;
- interne Verlässlichkeitseinschätzung (Dokumentation im Redaktionsprotokoll);
- soweit möglich, Beschreibung des Quellenumfelds ohne Enttarnungsrisiko.
Ausnahme bei besonderem öffentlichen Interesse: Wenn belastbare Originaldokumente vorliegen und eine Gefährdung der Quelle anzunehmen ist, kann die Chefredaktion im begründeten Einzelfall auf eine Zweitquelle verzichten; die Abwägung wird intern dokumentiert.
Für sensible Hinweise stellen wir sichere Kontaktwege bereit (verschlüsselte E‑Mail/Upload). Auf Wunsch informieren wir vorab über digitale OpSec‑Grundlagen.
4. Interessenkonflikte und Transparenz Interessenkonflikte und Transparenz
Mitglieder der Redaktion legen potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig offen – z. B. bezahlte Tätigkeiten, projektbezogene Beziehungen, ehrenamtliche Funktionen oder enge private Verbindungen. Wer in einem direkten Konflikt steht, arbeitet am betreffenden Beitrag nicht mit. Offenzulegende Beziehungen werden am Beitrag vermerkt, sofern Leser:innen sie zur Einordnung benötigen.
5. Formate und Kennzeichnung
infomedia.sh veröffentlicht Meldungen, Berichte, Interviews, Porträts, Kritiken, Reportagen, Analysen, Kommentare sowie Service‑ und Datenstücke. Meinungsformate werden klar gekennzeichnet. Sponsoring‑, Anzeigen‑ und Kooperationsinhalte sind optisch und sprachlich deutlich als solche markiert; sie entstehen getrennt von der Redaktion. Bezahlte politische Inhalte werden nicht veröffentlicht.
6. Politik‑ und Wahlkampfberichterstattung
Wir berichten über medienpolitisch relevante Entscheidungen, Positionen und Akteur:innen ausgewogen und transparent. Redaktionelle Nebentätigkeiten mit politischem Bezug (z. B. Mandate, Kampagnenarbeit) werden offengelegt; Betroffene wirken an einschlägigen Inhalten nicht mit. Während Wahlkampfzeiten achten wir besonders auf Ausgewogenheit, klare Kennzeichnung von Meinung und strikte Distanz zu parteipolitischer Werbung.
7. Korrekturen, Ergänzungen und Beschwerden
Fehler passieren – wir korrigieren sie zügig und transparent. Änderungen nach Veröffentlichung werden am Beitrag mit Datum und kurzer Begründung vermerkt.
Hinweise, Korrekturwünsche und Beschwerden können an redaktion@infomedia.sh gesendet werden. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 24 Stunden (werktags) und prüfen den Sachverhalt zeitnah. Spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen teilen wir das Ergebnis mit und vermerken getroffene Maßnahmen im internen Korrektur‑ und Beschwerdeprotokoll (Aufbewahrung: mind. 24 Monate). Gesetzliche Ansprüche auf Gegendarstellung werden nach den einschlägigen presserechtlichen Kriterien geprüft. Bei begründeten Unterlassungsbegehren stoppen wir die weitere Verbreitung betroffener Inhalte bis zur Klärung, dokumentieren die Gründe und entscheiden nach rechtlicher Bewertung.
8. Community‑Richtlinien und Moderation
Unsere Kanäle (Website, Newsletter, Social Media) werden sachlich und respektvoll moderiert. Wir fördern konstruktive Debatten und tolerieren keine Beleidigungen, Diskriminierung, Desinformation oder strafbare Inhalte. Moderationsentscheidungen dokumentieren wir intern (Zeitpunkt, Inhalt, Maßnahme). Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zu Löschung und Sperrung; strafbare Inhalte können gemeldet werden.
9. Rechte an Text, Bild, Ton und Daten
Wir verwenden ausschließlich Material, für das die nötigen Rechte vorliegen, oder das wir selbst hergestellt haben. Quellen, Urheber:innennachweise und Lizenzbedingungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Symbol‑ und Archivmaterial kennzeichnen wir als solches. Bildunterschriften und Captions müssen Motiv, Kontext und mögliche Einschränkungen transparent machen.
Rechtezusicherung durch Autor:innen: Mit der Einreichung versichern Autor:innen, dass ihre Beiträge frei von Rechten Dritter sind, erforderliche Einwilligungen (z. B. Bildnisschutz, Locations, Musik) vorliegen und keine Geheimhaltungs‑/Arbeitsvertrags‑ oder sonstigen Verpflichtungen verletzt werden. Freistellung: Autor:innen stellen infomedia.sh von Ansprüchen Dritter frei, die aus schuldhaften Rechtsverletzungen ihres Beitrags resultieren.
Zitat‑ und Belegpflicht: Zitate werden kenntlich gemacht; fremde Inhalte nur im zulässigen Umfang (z. B. § 51 UrhG) verwendet und belegt.
10. Datenschutz, Daten‑ und IT‑Sicherheit
Wir gehen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten um und minimieren ihre Verarbeitung. Zugriffe auf redaktionelle Systeme sind passwortgeschützt und mit Zwei‑Faktor‑Authentifizierung gesichert; Rechte werden nach dem Least‑Privilege‑Prinzip vergeben. Sensibles Rohmaterial speichern wir nur so lange, wie es für die Berichterstattung erforderlich ist; Aufbewahrungsfristen und Löschungen werden protokolliert. Für vertrauliche Kommunikation nutzen wir verschlüsselte Kanäle. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
11. Barrierefreiheit
Wir verbessern kontinuierlich die Zugänglichkeit unserer Inhalte. Dazu gehören: Alternativtexte für Bilder, Untertitel oder Transkripte für AV‑Inhalte, klare Überschriftenhierarchien, verständliche Linktexte sowie eine Gestaltung, die ausreichende Kontraste berücksichtigt und Informationen nicht allein über Farbe vermittelt.
12. Arbeitsweise und Veröffentlichung
Unsere Produktionskette ist schlank und verbindlich:
- Pitch: kurze Skizze mit These, Relevanz für Schleswig‑Holstein, Quellenlage und Risiken.
- Recherche & Erstfassung: sorgfältige Belegprüfung, Gegenhören, Offenlegungen, Bild‑/Datenvorschläge.
- Redigat: Vier‑Augen‑Prinzip vor Veröffentlichung; heikle Stücke erhalten eine Chefredaktions‑Freigabe und ggf. juristischen Blick. Fällt die zweite Person aus, bestimmt die Chefredaktion eine Ersatz‑Abnahme (intern oder extern). Ohne Abnahme keine Veröffentlichung.
- Finalisierung: Überschrift, Vorspann, Bildtexte, Credits, Barrierefreiheits‑
- Nachgang: Korrekturen, Leser:innen‑Feedback, Lessons Learned. Bei rechtlichen Risiken kann eine Publikationssperre (Hold) bis zur Klärung verhängt werden.
13. Honorare und Zuwendungen Honorare und Zuwendungen
Honorare werden nach Aufwand, Format und Komplexität vereinbart (Orientierungsranges möglich). Zuwendungen und Geschenke über geringfügige Werte nehmen wir nicht an; angebotene Vorteile werden abgelehnt oder offengelegt.
14. Rechtliche Leitplanken & Haftung
Haftung für Inhalte: Wir haften für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen. Für Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen sind wir dankbar; bei Bekanntwerden rechtsverletzender Inhalte entfernen oder berichtigen wir diese unverzüglich.
Haftung für Links: Unsere Angebote enthalten ggf. Links zu externen Websites. Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss; hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden mögliche Rechtsverstöße nicht erkannt. Eine permanente Kontrolle ist ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zumutbar. Bei Hinweisen entfernen wir entsprechende Links umgehend.
Persönlichkeits‑ und Jugendschutz: Wir achten die Rechte Betroffener; identifizierende Berichterstattung über Privatpersonen erfolgt nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach sorgfältiger Abwägung. Jugendschutz wird beachtet; sensible Inhalte werden kontextualisiert und ggf. mit Warnhinweisen versehen.
Rechtliche Eskalation & Litigation Hold: Bei Abmahnungen/Unterlassungsbegehren informiert die Redaktion unverzüglich die Chefredaktion; relevante Materialien werden gesichert (Litigation Hold), Veröffentlichungen ggf. pausiert, rechtliche Beratung eingeholt und das Vorgehen dokumentiert.
15. Verhältnis zwischen Herausgeber und Redaktion
- Herausgeberfunktion
Herausgeber von infomedia.sh ist der gemeinnützige Verein Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
Der Verein trägt die rechtliche und organisatorische Verantwortung für die Publikation, insbesondere im Hinblick auf Finanzierung, Infrastruktur, technische Bereitstellung und die Wahrung gesetzlicher Vorgaben.
- Redaktionelle Unabhängigkeit
Die Redaktion arbeitet inhaltlich und organisatorisch unabhängig vom Herausgeber.
Sie entscheidet eigenverantwortlich über Themenauswahl, Berichterstattung, Veröffentlichungen und journalistische Formate.
Der Herausgeber nimmt keinen Einfluss auf Inhalte, Meinungen oder redaktionelle Entscheidungen.
Eine inhaltliche Abstimmung findet ausschließlich bei rechtlich oder ethisch relevanten Fragen statt, etwa bei Verdacht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsfragen oder diskriminierenden Inhalten.
- Zusammensetzung der Redaktion
Die Redaktion konstituiert sich eigenständig und wählt ihre Mitglieder selbst.
Sie kann sich bei Bedarf um ehrenamtliche oder freie Autorinnen und Autoren erweitern.
Die Mitarbeit steht grundsätzlich allen offen, die die Ziele von infomedia.sh und die Grundsätze journalistischer Arbeit teilen.
- Unterstützung durch den Herausgeber
Der Herausgeber stellt der Redaktion ein jährliches Budget zur Verfügung, das insbesondere für Spesen, technische Infrastruktur, redaktionelle Aufwendungen und Aufwandsentschädigungen für Autorinnen und Autorenverwendet werden kann.
Die Verwendung der Mittel liegt in der Verantwortung der Redaktion; der Herausgeber erhält auf Wunsch Einsicht in eine sachliche, aber nicht inhaltliche Mittelverwendung.
- Kommunikation und Transparenz
Der Herausgeber wird z. B. im Rahmen der Jahreshauptversammlung über personelle Veränderungen in der Redaktion informiert, ebenso über wesentliche strukturelle oder konzeptionelle Weiterentwicklungen des Mediums.
- Verantwortung und Haftung
Die redaktionelle Verantwortung für veröffentlichte Inhalte liegt bei der Redaktion, vertreten durch die verantwortliche Redakteurin oder den verantwortlichen Redakteur im Sinne des Presserechts.
Der Herausgeber trägt die organisatorische Gesamtverantwortung und haftet im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Redaktion vorliegt.
- Grundsätze der Zusammenarbeit
Herausgeber und Redaktion verpflichten sich zu einem respektvollen, transparenten und vertrauensvollen Umgang miteinander.
Ziel ist die Förderung einer pluralen, sachlich fundierten und unabhängigen Berichterstattung über filmkulturelle und filmpolitische Themen in Schleswig-Holstein.
16. Inkrafttreten, Geltung und Änderungen
Dieses Redaktions-Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und ist für alle redaktionell Mitarbeitenden verbindlich. Anpassungen können bei veränderten Rahmenbedingungen erforderlich werden; sie werden in der Redaktion beschlossen und versioniert veröffentlicht. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite einsehbar
Kontakt der Redaktion: redaktion@infomedia.sh
Letzte Aktualisierung (v1.4): 09.11.2025