Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2024 den von Kulturstaatsministerin Claudia Roth vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Mit der umfassenden Reform sollen die Strukturen und Förderinstrumente des FFG flexibler, effizienter und transparenter gestaltet werden, um damit zu einer erfolgreichen und zukunftsfähigen Filmförderung in Deutschland beizutragen und den deutschen Film zu stärken.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass das Kabinett heute den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen hat. Damit haben wir ein weiteres zentrales kultur- und medienpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Neben der Reform der kulturellen Filmförderung ist die Novellierung des Filmförderungsgesetzes der zweite wesentliche Baustein für die im Koalitionsvertrag verabredete Neuordnung der Filmförderung. Damit wird der deutsche Film deutlich gestärkt.
Mit dem heute [22. Mai 2024] im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) werden die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen erheblich verbessert. Damit wird die Filmförderung einfacher, transparenter, bürokratieärmer und so effizienter. Außerdem werden Selbstverantwortung und künstlerische Unabhängigkeit wirkungsvoller unterstützt.
Die Filmförderungsanstalt wird zur zentralen Fördereinrichtung der Filmförderung des Bundes weiterentwickelt, die künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung im Auftrag der BKM abwickeln soll und deren Selbstverwaltung gestärkt wird.
Zudem wird es eine weitgehende Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung geben. Erstmals sollen auch die Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure angemessen am Erfolg eines Films in der Referenzförderung beteiligt werden. So wird das kreative Potenzial schon mit Beginn der Entstehung eines Films unterstützt.
Verbesserungen sind auch bei der Kinoförderung vorgesehen. Auch in diesem Bereich sieht das FFG künftig eine teilautomatisierte Projektförderung vor. Die Bedingungen der Kinoförderung werden zudem insgesamt attraktiver ausgestaltet, indem beispielsweise der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht wird.
Die Anliegen von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung werden mit dieser Reform vorangebracht. So wird es einen Diversitätsbeirat bei der FFA geben, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Branche, welcher die FFA in Diversitätsfragen beraten wird. Das neue FFG stärkt zudem die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem der Zugang zu barrierefreien Fassungen geförderter Filme verbessert wird.
Der heute verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein einer vier Säulen umfassenden Reform der Filmförderung. Die drei weiteren Säulen sind: Zum einen, die sich bereits in der Branchenanhörung befindliche Reform der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung, und zum anderen die geplante Einführung eines Steueranreizmodells für große Film – und Serien-Produktionen wie auch einer Investitionsverpflichtung für Streamer und Mediatheken-Anbieter.
Das sind weitere wichtige und dringend notwendige Bausteine, um den Filmstandort im internationalen Wettbewerb stärker aufzustellen und dafür zu sorgen, dass dieser nicht abgehängt wird. Dafür liegen von Seiten meines Hauses konkrete Diskussionsentwürfe vor, die derzeit noch innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern intensiv erörtert werden.“
Das neue FFG soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, eine effiziente, verlässliche Finanzierung für die Herstellung und marktgerechte Auswertung von deutschen und anderen europäischen Kinofilmen zu sichern und die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Dazu wird die Erhebung der Filmabgabe für weitere fünf Jahre fortgeführt und das Abgabesystem angemessen an die aktuellen Marktbedingungen angepasst.
Mit der Novellierung des FFG wird die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes weiterentwickelt. Sie wird künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG als auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung abwickeln. Durch die Stärkung ihrer Selbstverwaltungsautonomie kann die FFA zudem schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren.
Das neue FFG sieht zudem vor, die Förderkommissionen überwiegend abzuschaffen und die Förderung insbesondere von Produktion und Verleih im Rahmen eines sogenannten Referenzmodells zu automatisieren. Ein Referenzpunkt für eine entsprechende Förderung ist beispielsweise der wirtschaftliche oder kulturelle Erfolg früherer Filme. Damit werden die Transparenz, Effizienz und Planbarkeit der Förderverfahren – ohne lange Wartezeiten und Unwägbarkeiten durch Juryentscheidungen – entscheidend erhöht. Zudem wird der Zugang zur Förderung für Produktion und Verleih niedrigschwelliger ausgestaltet.
Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar: www.kulturstaatsministerin.de/ffg-gesetzentwurf.
Weitere Informationen zum Filmförderungsgesetz und zur Filmförderungsanstalt stehen bereit unter: www.ffa.de.
Alle Stellungnahmen von Verbänden und auch den zuständigen Ministerien der Bundesländer zum FFG-Entwurf finden sich hier.
(nach einer Pressemitteilung des BKM)
Siehe auch: Bundesratsausschuss pocht auf Filmförderreform