Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) reagiert mit scharfer Kritik auf die Resolution zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die die Unions-Fraktionschefs der Länder am 27. Juni 2023 verabschiedet haben. Darin werden Forderungen hinsichtlich der Struktur der Rundfunkanstalten, ihrer Programminhalte sowie der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags formuliert.
Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Bundesvorstandsmitglied von ver.di, kritisiert den Vorstoß: „Die Union formuliert Erwartungen an höhere Programmvielfalt – die aber von weniger Redaktionen mit weniger Mitteln geleistet werden soll. Die Beitragshöhe wird willkürlich vorgeschrieben – am gesetzlichen Verfahren zur staatsfernen Ermittlung des Rundfunkbeitrags vorbei. Den dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der in diesen Tagen mit Zustimmung und unter Mitarbeit der Union in Kraft tritt, verwirft sie direkt wieder – indem sie die Unterhaltung aus dem Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wieder herausstreicht. Und die Unionschefs schrecken nicht davor zurück, mit Blick auf die gendergerechte Sprache sogar Sprachverbote zu erteilen.“
Die Begründung der Unions-Vorsitzenden, mit der Resolution die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft stärken zu wollen, kommentiert Schmitz mit den Worten: „Was hier vorgelegt wird, ist ein Bruch mit der Rundfunkverfassung: Staatsferne und Rundfunkfreiheit sind der Union wenig wert. Der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre mehr gedient, wenn an der dafür vorgesehenen Stelle, etwa in der Rundfunkkommission der Länder, der Rahmen für den Rundfunk konstruktiv modernisiert würde. Stattdessen beteiligt sich die Union weiter an der strategischen Delegitimierung des beitragsfinanzierten Systems. Ein kurzsichtiger, durchschaubarer Versuch des Stimmenfangs im Wahlkampfjahr 2023.“
(nach einer Pressemitteilung des ver.di-Bundesvorstands)