Auf Ablehnung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) stoßen die auf dem FDP-Bundesparteitag am 21. bis 23. April 2023 gefassten Beschlüsse zur Einschränkung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots und zur Deckelung der Finanzierung. Dies verstoße fundamental gegen den geltenden Rechtsrahmen für den öffentlich finanzierten Rundfunk, den das Bundesverfassungsgericht für dessen Aufbau und Fortentwicklung aufgestellt hat, kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
„Aus Furcht vor einem Bedeutungsverlust hat die ehemalige Rechtsstaatspartei in ihren Beschlüssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und ein den Gegnern von ARD, ZDF und Deutschlandradio das Wort redenden Beschluss gefasst. Statt sich für einen starken Wettbewerb im dualen Mediensystem verpflichtet zu fühlen, will die FDP einseitig große Teile der Angebotsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschneiden und baut einseitig auf die bekanntermaßen zunehmend auf Rendite statt Vielfalt setzenden nationalen privaten Medienkonzerne. Dass das Bundesverfassungsgericht die Sicherung einer Gegenmacht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen große internationale Plattformdienste und nationale Medienanbieter als Aufgabe der Rundfunkpolitik aufstellt, scheint die FDP mit diesen Beschlüssen nicht mehr zu interessieren. Wir weisen diese Pläne zurück,“ so Schmitz.