59. Filmfestival Venedig (29.8. – 8.9.2002) – Teilnahmebedingungen
Unter dem neuen Festivalleiter Moritz de Hadeln bleibt die von seinem Vorgänger Alberto Barbera etablierte Struktur im Großen und Ganzen bestehen; einige Bereiche der neuen Regularien weisen jedoch bedeutende Änderungen auf.
Der Wettbewerb „Venezia 59“ ist abendfüllenden Spielfilmen im 35mm- bzw. 70mm-Format vorbehalten, die in Venedig möglichst als Welturaufführung präsentiert werden sollten. Der Kurzfilm-Wettbewerb bleibt bestehen, die maximale Länge wurde jedoch ganz erheblich von 30 auf 10 Minuten reduziert.
Die Sektion „Cinema of the Present“, in der im letzten Jahr erstmals der „Lion of the Year“ vergeben worden war, wurde ersetzt durch die neue Sektion „Controcorrente“ („Upstream“) für junge und bereits etablierte Filmemacher, deren Filme (nur 35mm zugelassen) aktuelle Trends und neue Wege im Bereich der internationalen Filmproduktion aufzeigen. Auch im neuen „Controcorrente“ gibt es einen Preis zu gewinnen: den mit 50.000 EUR dotierten „San Marco“ für den besten Film dieser Sektion.
Die Parallel-Sektion „New Territories“ bleibt bestehen und ist wie bisher den neuesten visuellen und narrativen Ausdrucksformen im audio-visuellen Bereich gewidmet. Zugelassen sind hier im Gegensatz zu den anderen Sektionen alle Längen und Genres, auch Dokumentarfilme, Animationsfilme, Fragmente und TV-Filme, sofern sie auf 35mm/16mm Lichtton, auf BETACAM (nur Pal) oder DVD vorliegen.
Die traditionsreiche „Woche der Kritik“, die der Verband italienischer Filmkritiker SNCCI wie immer unabhängig vom Festival organisiert, stellt nicht mehr als sieben erste Spielfilme vor.
Der Sektionen übergreifende Preis für den besten ersten Film wird unter dem Titel „Lion of the Future – Luigi de Laurentiis Venice Award“ auch weiterhin vergeben. Mit einem Preisgeld von 100.000 EUR und zusätzlich 20.000 Meter Rohfilm gehört er zu den höchst dotierten Film-Auszeichnungen der Welt. Erste Spielfilme aller Sektionen nehmen automatisch an diesem Wettbewerb teil.
Ein neues Element der Festivalstruktur ist der Filmmarkt „Venice Screenings“, der vom bereits bestehenden Industry Office organisiert wird.
Teilnahmebedingungen für alle Sektionen: Es können grundsätzlich nur Filme eingereicht werden, die außerhalb des Ursprungslandes noch nirgendwo gezeigt wurden und auch innerhalb des Ursprungslandes noch nicht auf Festivals zu sehen waren. Generell werden Welturaufführungen eindeutig bevorzugt. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2002!
Die Vorauswahl für alle deutschen Langfilme erfolgt durch die Regisseurin und Autorin Christel Buschmann. Produzenten, die an einer Festivalteilnahme interessiert sind, sollten sich möglichst umgehend mit der Export-Union oder direkt mit Frau Buschmann in Verbindung setzen (Sybelstr. 67, D-10629 Berlin, Tel/Fax: 030-8818991).
Anmeldeformulare und Regularien sind erhältlich über die Export-Union, Fax-Nr. 089-599787-30. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Susanne Reinker.
Über den neuen Festivalguide auf der website www.german-cinema.de können sich Interesssierte persönlich mit dem Festival in Verbindung setzen.