Am 19. Dezember 2024 wurde im Bundestag das neue Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Wir dokumentieren hier Pressemitteilungen, die verschiedene – festivalrelevante – Aspekte des neuen FFG kommentieren.

Pressemitteilung des BKM vom 20.12.2024

Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit

Am 19.12.2024 wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben zudem gemeinsam vereinbart, die bestehende Filmförderung im Jahr 2025 fortzusetzen und die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) auf 30% der deutschen Herstellungskosten anzuheben.
Deutschland ist ein Standort für Kreativität und Kultur von internationaler Strahlkraft mit herausragenden Talenten, innovativer Technologie und besonderen Geschichten. Deutsche Filmschaffende sind weltweit gefragt. Zugleich steht der Produktionsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb unter massivem Druck. Als Reaktion auf steigende Kosten, Standortwettbewerb und erhebliche Verlagerung von Investitionen ins Ausland wurde daher in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Reform der Filmförderung des Bundes erarbeitet. Der Deutsche Bundestag hat gestern eine erste zentrale Säule dieser Reform mit Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. So wurde nicht nur der Fortbestand der abgabefinanzierten Filmförderungsanstalt gesichert, sondern vor allem auch die Filmförderung des Bundes gebündelt und effektiver gemacht; Bürokratie abgebaut und die kreative Selbstverantwortung gestärkt.
Als weitere Säulen der umfassenden Reform wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und gemeinsam mit den Ländern für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet. Aufgrund des Endes der Ampel-Regierung und der deshalb vorgezogenen Neuwahl können beide Gesetze nun nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. BKM und BMF werden daher zügig die Arbeiten auf Grundlage der vorliegenden Vorarbeiten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben, damit die umfassendste Reform der deutschen Filmförderung der letzten 20 Jahre auch in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt und ein effektives Zulagengesetz möglichst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.
Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, haben sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2025 die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fonds (GMPF) einheitlich auf 30% anzuheben und beide Förderinstrumente um ein Jahr (2025) zu verlängern. Sie entsprechen damit einer der zentralen Forderung der deutschen Filmwirtschaft.    
Staatsministerin für Kultur und Medien Roth: „Deutschland hat eine herausragende Tradition des Filmemachens. Diese müssen wir erhalten und fördern. Für das wichtige Kulturgut Film und für die Filmwirtschaft. 120 000 Beschäftigte in einer Branche mit 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich verdienen unsere Unterstützung. Wir sichern so dringend benötige Kreativität für die Zukunftsfähigkeit der Filmproduktion in Deutschland, wovon auch viele weitere Kultur- und Wirtschaftsbranchen profitieren. Dass es dank der Unterstützung durch den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister gelungen ist, bereits jetzt die Förderquoten von DFFF und GMPF auf die so dringend benötigen 30% anzuheben, ist ein starker Impuls für einen vitalen und erfolgreichen Filmstandort. Mit der Anhebung von DFFF und GMPF, einem reformierten FFG und einer reformierten kulturellen Filmförderung haben wir unter schwierigsten Bedingungen die Filmförderung in Deutschland einen großen Schritt vorangebracht und zukunftsfähig aufgestellt.“   
Bundesfinanzminister Kukies: „Die deutsche Filmbranche steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Hervorragende Filmemacherinnen und Filmemacher brauchen gute Rahmenbedingungen. Hierfür liegen konkrete Gesetzesvorschläge auf dem Tisch. Um den Standort Deutschland aber bereits jetzt zu sichern, setzen wir die bestehende wirtschaftliche Filmförderung durch den DFFF und GMPF für das Jahr 2025 fort, passen die Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 2025 an und setzen die Förderintensität auf 30% hoch. Die haushalterischen Auswirkungen werden wir abfedern, denn wir können es uns nicht leisten, dass noch mehr Talente aus Deutschland abwandern, noch mehr Produktionsflächen brach liegen und der deutschen Wirtschaft noch mehr Innovation und Investition in einer zentralen Kreativ- und Zukunftsbranche verloren gehen. Ich danke dem Bundeskanzler und der Staatsministerin für Kultur und Medien für die Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema.“

 

Pressemitteilung der AG Filmfestival vom 20.12.2024

Die AG Filmfestival erhält Sitz im FFA Verwaltungsrat

Mit der Verabschiedung des Filmförderungsgesetz am 19.12.2024 erhalten mit der AG Filmfestival und der AG Verleih zwei Verbände einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA, die den wichtigen Aspekt der Präsentation und Auswertung von Kinofilmen vertreten. Die AG Filmfestival betont seit ihrer Gründung 2019, dass das generelle Verhältnis zwischen Produktion- und Rezeptionsförderung noch unzureichend ausbalanciert ist. Der kulturelle Auftrag, der mit der Förderung einer Filmproduktion begründet wird, ist für den Festivalverband erst erfüllt, wenn diese Filme vom Publikum gesehen werden können. Das Kino als Kultur- und Abspielort von gesellschaftsrelevanter Filmkultur ist ein zentraler Faktor für die Präsenz, die Vermittlung und den Diskurs auch über demokratische Grundwerte. Die Filmfestivals sind bundesweit dafür ein wichtiger Garant.

Bürokratieabbau und Effizienz durch das Filmförderungsgesetz

Mit dem jetzt vorliegenden Filmförderungsgesetz (FFG) wird das Fördersystem grundlegend neu aufgestellt. Die Förderkommissionen werden in weiten Teilen abgeschafft und durch eine Referenzförderung abgelöst. Das schafft vor allem für die filmproduzierende Branche mehr Transparenz und ermöglicht eine bessere Planbarkeit durch ein schnelleres Verfahren bei den Förderungen. Autor*innen und Regisseur*innen werden durch die Referenzförderung zudem erstmalig am Erfolg der Filme beteiligt. Zur neuen Effizienz der Filmförderung trägt auch die Umgestaltung der Filmförderanstalt (FFA) bei. Ihre Selbstverwaltung wird gestärkt, sodass sie zukünftig schneller, flexibler und gezielter auf Marktveränderungen reagieren kann. Die Stärkung des Verwaltungsrats ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Entscheidung.

Die Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetz als Spielball des Wahlkampfs

Nach der hitzigen und von persönlichen Kränkungen bestimmten Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers konnte die nötige Mehrheit für die Abstimmung im Bundestag nur noch erreicht werden, weil in letzter Minute Abstriche von der ursprünglichen Vorlage des gründlich überarbeiteten FFG-Entwurfs getätigt wurden: Die Streichung des neu geplanten Diversitätsbeirates wurde von der FDP als Bedingung zur Zustimmung verlangt und stellt einen nicht nur für die AG Filmfestival nicht nachvollziehbaren Schritt hinter den Standards der Länderförderungen dar. Bei den möglichen Ersatzleistungen der Einzahler wurden die Medialeistungen von 12,5% auf 15% erhöht; das verringert den für alle Produzierenden wichtigen Referenzpunktwert um 15%.

Über das neue Filmförderungsgesetz hinaus: Filmfestival müssen stärker gefördert werden

Der Bundesrat betont in einer früheren Stellungnahme zur Novellierung des FFG vom 05.07.2024 / Drucksache 238/24 (Beschluss):‘Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufge­stellten, Kriterien geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich’... Die AG Filmfestival fordert eine kriterienbasierte kulturelle Förderung und damit verbunden, die Umsetzung der bereits zugesagten bundesweiten Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und Auswertung zu ermitteln und weitere Potentiale und geografische Fehlstellen zu erken­nen. Die ausreichende Unterstützung für die Präsenz von Filmkultur im Kino und auf Festivals muss bei den weiteren Reformbemühungen der deutschen Filmförderung ins Zentrum rücken.


Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 19.12.2024

Es gibt wieder Planbarkeit und Zuverlässigkeit in der Filmförderung

Zur Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages für eine Reform des Filmförderungsgesetzes (FFG) sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:

Es ist gut, dass es auf den letzten Metern gelungen ist, im Bundestag ein neues Filmförderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Damit gibt es wieder Planbarkeit und Zuverlässigkeit in der Filmförderung. Es entsteht keine Lücke zwischen den Jahren und mit dem Regierungswechsel.

Die Änderungen ermöglichen eine verbesserte Effizienz und Transparenz in der Fördersystematik. Autor*innen und Regisseur*innen werden durch die Referenzförderung zudem erstmalig am Erfolg beteiligt. Die Filmförderanstalt wurde reformiert, auch das gibt der Branche wichtige neue Impulse. Gut ist, dass die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen durch die verpflichtende Bereitstellung barrierefreier Fassungen gestärkt wurde. Bedauerlich ist dagegen, dass sowohl der Diversitätsbeirat als auch fortschrittliche Standards für eine an Diversitäts- und Nachhaltigkeitskriterien orientierte Förderung von der FDP verhindert wurden.


Pressemitteilung von ver.di vom 18.12.2024

ver.di begrüßt Reform der Filmförderung – In der Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten

In der Plenarsitzung des Bundestages vom 19.12.2024 wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden; der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmförderungsgesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Reform der Förderung von Kinofilmen und die Sicherung der dafür nötigen Abgabenverpflichtungen aus Erlösen an den Kinokassen noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zur Abstimmung gestellt. Ohne dieses Gesetz würden die Finanzmittel für die Produktion von Kinofilmen in der deutschen Filmwirtschaft fehlen. Ermöglicht wurde die morgige Abstimmung über das FFG auch durch die Unions-Fraktion im Bundestag, die allerdings erklärt, das Gesetz bei der Abstimmung ablehnen zu wollen. Für die nötige Mehrheit wird damit die Zustimmung von anderen Bundestagsfraktionen nötig sein. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist die in vorhergehenden Anhörungen eingebrachte Forderung zur Einhaltung von Tarifvertrags- und Urhebervertragsregelungen von besonderer Bedeutung, die mit der nun vorliegenden FFG-Reform vorgesehen würde.

„Unsere Forderungen sind von der Bundesregierung gehört worden, dass Filmförderung nicht nur Produktionsfinanzierung, sondern auch die Einhaltung von Tarifstandards bei Vergütung und Urheberechtsvergütungen vorsehen muss“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Es liegt nun in der Hand der ehemaligen Ampel-Fraktionen, kurz vor Toresschluss noch die FFG-Reform auf den Weg zu bringen. Gute Filme brauchen gute Arbeitsbedingungen. Das nun zur Abstimmung stehende FFG bringt für Filmschaffende einen großen Fortschritt und sichert die nötige Produktionsförderung für Kinofilme. Zusammen mit dem kürzlich erreichten Tarifabschluss, der eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, wird das Arbeiten in geförderten Filmproduktionen um einiges sozial nachhaltiger und fairer werden. Findet das Gesetz keine Zustimmung droht Arbeitsplatzverlust und ein Einbrechen der Filmwirtschaft.“

Die Bundesregierung hat es dagegen noch nicht dazu gebracht, auch für die beiden weiteren Fördersäulen, bestehend aus der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und das Steueranreizmodell für internationale Produktionen in deutschen Filmstudios, beschlussfähige Gesetzesvorhaben vorzulegen. Diese werden von ver.di ebenso wie von den Branchenverbänden und Arbeitgebern der Filmwirtschaft weiterhin gefordert, um den Filmstandort Deutschland nicht zu schwächen.

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