Filmfestivals sehen das Verhältnis zwischen Produktions- und Rezeptionsförderung immer noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Nach der Sommerpause geht die geplante Reform des deutschen Filmförderungsgesetzes jetzt zur Entscheidung in den Bundestag. Basierend auf dem Acht-Punkte-Programm der BKM, gibt es maßgebliche Veränderungen im Fördersystem, vor allem durch die Erhöhung des Fördertopfs seitens der BKM, die Automatisierung des Förderprogramms der FFA und die Einführung einer Talentförderung, sowie die Investitionsverpflichtung auch für TV Sender und die Streamingplattformen, sowie das steuerliche Anreizmodell für Filmproduktionen, die in Deutschland realisiert werden. Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung der nationalen Filmbranche.

Die AG Filmfestival, der Verband der Filmfestivals in Deutschland, sieht den Aspekt der Präsentation und Filmvermittlung im Filmförderungsgesetz weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Der kulturelle Auftrag, der mit der Förderung einer Filmproduktion begründet wird, ist für die AG Filmfestival erst erfüllt, wenn diese Filme gemeinschaftlich, mit der Möglichkeit zum Diskurs, also im Kino und bei Festivals gesehen werden können. Die gesellschaftsrelevanten und werteorientierten Inhalte der Filme müssen für das Publikum, auch durch Förderungen aus dem Bund, wahrnehmbar gemacht werden.

Die AG Filmfestival ruft deswegen nochmals deutlich seine generelle Position zur deutschen Filmförderung in Erinnerung, wonach das Verhältnis zwischen Produktions- und Rezeptionsförderung immer noch unzureichend ausbalanciert ist. Rezeptions- oder Präsentationsförderung heißt für die Filmfestivals in diesem Kontext auch Unterstützung und Etablierung von Marketingmaßnahmen, die verstärkt qualitative Wirkungen kommunizieren. Der Vorstand der AG Filmfestival führt dazu aktuell mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien intensive Einzelgespräche, um den aktuellen Stand und die Defizite der geplanten Förderreform aus ihrer Sicht darzustellen.

Die Filmfestivals sehen sich für diese kulturelle Aufgabenerfüllung als zunehmend wichtigerer Garant. Aus diesem Grund sind sie schon längere Zeit mit der BKM im Gespräch für eine Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und -auswertung zu erfassen und weitere Potentiale sowie geografische Fehlstellen zu erkennen. Damit soll eine transparente, quantitative und qualitative Erhebung auch für eine entsprechend fundierte zukünftige Förderstruktur für Festivals geschaffen werden. Die BKM hat dem Festivalverband bestätigt, diese lang geplante Studie noch bis zum Ende dieses Jahres in Auftrag zu geben.

In einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des neuen FFG vom 05.07.2024 wird die wichtige Arbeit der Filmfestivals explizit benannt: „Filmfestivals sollten zukünftig nach dem FFG gefördert werden können. Neben der Aufnahme in das automatische Abgabe- und Ausschüttungssystem könnte die Unterstützung von Filmfestivals auch als zusätzliche Aufgabe der FFA im Katalog des § 2 FFG-E aufgenommen werden und somit eine Förderung über § 3 Absatz 2 FFG-E erfolgen. (…) Angesichts der zunehmenden Relevanz von Filmfestivals für die Auswertung und Vermittlung von Filmen sowie der Bedeutung, die ihnen nach dem neuen FFG für die Referenzförderung zukommt, sieht der Bundesrat eine Aufnahme der Filmfestivals in die FFG-Förderung für wünschenswert an. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufgestellten, Kriterien geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich.“

Neben der kritischen Betrachtung zum aktuellen Stand dieser Förderreform, begrüßt die AG Filmfestivals die Senkung der Eingangsschwelle für die Vergabe von Referenzpunkten für die Aufführungen im Rahmen von Filmfestivals, was den Wert der Teilnahme für die einzelnen Filme erhöht. Ebenfalls begrüßt wird die Entscheidung, der AG Filmfestival mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes (FFG) ab 2025 einen Sitz im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt FFA zu geben und den Verband somit bei allen wichtigen Entscheidungen zur Umsetzung des neuen FFG maßgeblich zu beteiligen.

Für den Bundesverband der deutschen Filmfestivals sind das wichtige Schritte in die richtige Richtung, um damit gesellschaftsrelevante und werteorientierte Filmkultur in die Bevölkerung zu bringen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen in der Gesellschaft auf allen Ebenen appelliert die AG Filmfestival jedoch an die Politik, die nächsten notwendigen Schritte dafür schneller anzugehen.

(nach einer Pressemitteilung der AG Filmfestival)

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