von Susanne von Kessel und Katharina Dockhorn / Blickpunkt:Film
Der Kulturausschuss des Bundesrats hat seine Empfehlungen für das Gremium zum Entwurf des Filmfördergesetzes der BKM bekannt gegeben. Dabei pocht er auf den Januar 2025 für die gesamte Filmförderreform. Ausdrücklich spricht sich der Ausschuss für die Kino- und Verleihförderung aus. Bedeutsam indes: es fehlt eine Aussage zur Ersetzungsbefugnis der Mediaausgaben.
Der federführende Ausschuss für Kulturfragen ist das Gremium, dem der Bundesrat in seiner Stellungnahme gerne folgt. Seine Empfehlungen zum Entwurf des Filmfördergesetzes, das am ersten Januar in Kraft treten soll, hat er nun ausgesprochen. Dabei ist besonders deutlich: Am Termin Januar 2025 will man für die gesamte Filmförderreform gerne festhalten. Dazu hat Blickpunkt:Film eine Stellungnahme der BKM Claudia Rot eingeholt. Ziel der BKM, so heißt es, sei weiterhin eine Einigung innerhalb der Bundesregierung zur gesamten Filmförderreform bis zum Sommer 2024, bestätigt eine Sprecherin des Hauses heute auf eine Anfrage von „Blickpunkt: Film“ zum weiteren Zeitplan. „Ein weiterer Schritt werden die Verhandlungen über den Haushalt 2025 sein, die im Juli beginnen. Zu den geplanten Etatansätzen für einzelne Posten wie Berlinale, Festivals, Unterstützung der Kinos, die kulturelle Filmförderung und auch das Steueranreizmodell möchte sich die BKM nicht äußern und verweist auf die vereinbarte Vertraulichkeit innerhalb der Regierung.“
(Dokumentation eines Artikels aus Blickpunkt:Film vom 23.06.2024)