Förderung der Landeshauptstadt Kiel – Professionalisierung freischaffender Kreativer

Die Förderung zur Professionalisierung freischaffender Kreativer möchte Berufsstarter*innen und Wiedereinsteiger*innen zum Beispiel durch Förderung von Coachingmaßnahmen, Beteiligung an internationalen Ausstellungen oder Raumkosten in der Startphase unterstützen. Es handelt sich um eine einmalige Förderung, die von allen in Kiel lebenden Kultur- und Kreativschaffenden beantragt werden kann. Es stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Höhe der Einzelförderung liegt jeweils bei 5.000 Euro.
Einreichfrist ist der 22. Mai (in jedem Jahr).
Die Förderungen werden als Zuschuss gezahlt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens zehn Prozent ist erforderlich. ?Anträge werden durch ein Auswahlgremium, welches zur fachlichen Prüfung gegebenenfalls Gutachter*innen hinzuzieht, bewertet.
Ansprechpartner ist das Referat Kreative Stadt der Landeshauptstadt Kiel:
Landeshauptstadt Kiel
Dezernat für Bildung, Jugend, Kultur und Kreative Stadt
Fleethörn 9, 24103 Kiel
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