Zeitnahe Nothilfe für Kulturschaffende
Seit dem 6. April können sich deutlich mehr Künstler und Kulturschaffende aus Schleswig-Holstein um eine erste Nothilfe bewerben, so berichtet der sh:z. Auf der Internetseite des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein, der die Umsetzung übernimmt, steht das Bewerbungsformular jetzt zur Verfügung. Schon am 3. April hatte das Land zwei Millionen Euro für den Fonds „#KulturhilfeSH“ zur Verfügung gestellt. „Wir freuen uns, dass über das Wochenende alle Voraussetzungen für die schnellste aller Umsetzungen getroffen werden konnten“, so Guido Froese, Vorsitzender des Landeskulturverbandes.
Der Verband hatte bereits in den letzten drei Wochen Spendenmittel in Höhe von 86.500 € eingeworben und damit Projekte von 173 Künstlern gefördert. „Ich freue mich, dass wir diese solidarische Hilfsaktion aus Spenden von Privatpersonen und Stiftungen nun deutlich mit öffentlichen Mitteln unterstützen und daraus ein bundesweit einmaliges partnerschaftliches Modell der Soforthilfe in diesen Zeiten machen“, so Ministerin Karin Prien. Sie appellierte an die Schleswig-Holsteiner*innen, ihren Kultureinrichtungen treu zu bleiben und durch Spenden einen kleinen Beitrag zu leisten. Dass diese nach wie vor fließen, bestätigte der Landeskulturverband. „Täglich kommen Zuwendungen zwischen fünf und ein paar tausend Euro. Jede Summe ist gleichermaßen wertschätzend und wichtig“, so Froese. Beteiligt hatten sich insbesondere einige Stiftungen der Sparkassen im Lande. „Gemeinsam danken wir der Sparkassen-Familie in Schleswig-Holstein für ihr Engagement und der Sparkasse Mittelholstein für die Bereitstellung von Start-Liquidität“, so Prien und Froese.
Weil nun öffentliches Geld im Spiel ist, musste das Antragsverfahren überarbeitet werden. Gefördert werden ausschließlich hauptberufliche Kulturschaffende aus Schleswig-Holstein, die überwiegend freiberuflich tätig sind.
Zur ersten Auszahlung soll es nach Stand der Dinge schon am 9. April kommen. Dazu können als Soforthilfe zunächst 500 Euro beantragt werden. Einzelheiten erfahren Antragsteller*innen auf der Webseite www.landeskulturverband-sh.de.
(nach verschiedenen Pressemitteilungen und einem Artikel des sh:z)