Knapp 33 Millionen Euro für Einrichtungen der Kultur, Weiterbildung und der Minderheiten und für Kulturschaffende
„Das Kabinett hat am 03.04.2020 ein knapp 33 Millionen Euro umfassendes Unterstützungspaket geschnürt, mit dessen Hilfe wir die kulturelle Vielfalt in unserem Land retten und den Kulturschaffenden eine Perspektive in dieser schwierigen Zeit bieten“, sagte Kulturministerin Karin Prien am 3. April 2020 in Kiel. Damit könnten die massiven Einbußen, die vor allem Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen aber auch Institutionen der Minderheiten zurzeit zu verkraften hätten, abgemildert werden. „Es ist der Landesregierung ein Anliegen, die Existenzen von gemeinnützigen Einrichtungen und Kulturschaffenden, die unter den dramatischen Einnahmeverlusten in Folge der Pandemie leiden, abzusichern und so die bewährten Strukturen unserer Kultur- und Bildungslandschaft zu bewahren. Das sei eine enorme Kraftanstrengung, aber „sie brauchen unser aller Unterstützung in dieser schwierigen Zeit“, sagte Prien.
Die Ministerin erläuterte, dass die Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes bisher Förderlücken zahlreiche Kultur- und Bildungspartner aufweisen. „Diese betreffen nicht nur öffentlich-rechtliche Einrichtungen, sondern auch rein ehrenamtlich getragene Kulturpartner, die bisher nicht antragsberechtigt waren. Mit den zusätzlichen Landesmaßnahmen würden daher in Ergänzung zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten durch den Bund und das Land weitere finanzielle Hilfen bereitgestellt.
Zusätzlich hätten Kultur- und Bildungseinrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigten die Chance, für das erweiterte Landessoforthilfeprogramm für Unternehmen Anträge zu stellen. Damit könnten nachgewiesene Einnahmeeinbußen bis zu insgesamt 30.000 Euro für drei Monate ausgeglichen werden. Für weitere Einzel- und Härtefälle habe das Kulturministerium weitere Mittel zur Verfügung, insbesondere für die bereits vom Land geförderten wichtigen Träger der kulturellen Infrastruktur. Prien betonte: „Das Land hilft mit seinem erweiterten Soforthilfeprogrammen erst dann, wenn andere staatliche Hilfsangebote nicht greifen. Wir arbeiten jetzt nach dem heutigen Dringlichkeitsbeschluss mit Hochdruck an den Förderrichtlinien und den Antragsformularen.“
Prien sagte weiter: „Ich freue mich sehr, dass wir im Rahmen dieses zusätzlichen Programms auch den erst vor wenigen Wochen ins Leben gerufenen #KulturhilfefondsSH um 2 Millionen Euro aufstocken. Damit können wir Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten schnell und unbürokratisch mit einer Soforthilfe in Höhe von 500 Euro helfen.“ Dieses Geld stehe den Kulturschaffenden nun zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes für Soloselbstständige und den Mitteln aus der erweiterten Grundsicherung zur Verfügung. Des Weiteren erhöhe das Land einmalig die Landeszuwendung für die Filmfördergesellschaft Hamburg-Schleswig-Holstein um 850.000 Euro für den Erhalt der Film- und Kreativwirtschaft und der Kinos im Land zur Verfügung. „Mit diesem Geld sollen unter anderem die Kinos gestärkt werden und ein Sonderprogramm für Produzenten, Autoren oder Regie aufgelegt werden als Anreiz für die Zeit nach der Corona-Krise“, erklärte die Ministerin.
„Auch aus dieser Krise können wir viel lernen. Etwa, dass wir auch die digitalen Vermittlungsangebote im Kultur- und Weiterbildungsbereich ausbauen müssen. Deshalb handeln und investieren wir jetzt noch einmal mit Sondermitteln.“ Im Rahmen des neuen Landesprogramms würden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Digitalisierung in diesem Bereich voranzutreiben. „Wir wollen entsprechende Projekte mit 5 Millionen Euro fördern. Zusammen mit dem Zentrum für Digitalisierung und Kultur werden wir jetzt schnell das Förderprogramm entwickeln.“
(nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)