DJU/ver.di spricht sich klar gegen Herausgabe von Rohmaterial zu G20-Protesten aus
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di lehnt jegliche Herausgabe von ungesendetem Material zu den G20-Protesten an die Ermittlungsbehörden ab. „Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz sind ein wertvolles Gut, das es zu schützen und zu bewahren gilt“, erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß. Die Zusammenarbeit mit der Polizei hätte fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit. Die Vertrauenswürdigkeit der Berichterstatter_innen auf Demonstrationen würde massiv geschwächt, mit Folgen auch für deren Sicherheit, so Haß.
Nach Informationen des Medienmagazins ZAPP hatte die Hamburger Polizei im Zuge der Ermittlungen zu den G20-Protesten zahlreiche Medienhäuser darum gebeten, bisher ungesendetes Material herauszugeben, um Straftäter identifizieren zu können. Einige Redaktionen seien dieser Bitte nachgekommen.
Haß warnte zudem davor, Rohmaterial zu beschlagnahmen, was vom Hamburger Polizeipräsidenten nicht ausgeschlossen wurde. Sie verwies auf eine ähnliche Aktion der Frankfurter Staatsanwaltschaft nach den „M31“-Protesten am 31. März 2012. Damals hatten die hessischen Ermittler bundesweit die Wohnungen von acht Fotoreportern durchsucht und zahlreiche Bilder sichergestellt. Die Beschlagnahme des Fotomaterials war kurze Zeit später für rechtswidrig erklärt worden. „Journalistinnen und Journalisten sind nicht der verlängerte Ermittlungsarm der Polizei. Zumal Redaktionen gemäß dem geltenden Pressefreiheitsgesetz nur dann durchsucht werden dürfen, wenn Journalist_innen dringend der Beteiligung an einer Tat verdächtig sind. Ein solches Vorgehen wäre in der Tat ungeheuerlich und ein klarer Verstoß gegen die Pressefreiheit.“
(nach einer Pressemitteillung der DJU/ver.di)