Kinopreis 2013: Gesamtpreisgelder in Höhe von 27.500 Euro werden vergeben
Kulturministerin Anke Spoorendonk hat am 22. Januar 2014 die Ausschreibung für den Kinopreis 2013 bekannt gegeben. Bis zum 28. März 2014 können sich Filmprogrammmacher bewerben. Über die Preisvergabe befindet eine unabhängige Jury. “Der Kinopreis Schleswig-Holstein würdigt die anspruchsvolle und herausragende Kinoprogrammarbeit des abgelaufenen Kinojahres. Wir wollen damit das Kulturgut “Film” unter erschwerten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessen ins öffentliche Bewusstsein rücken. Die Vielfalt vor Ort zu erhalten, ist ein wesentliches Anliegen des Kinopreises”, erklärte die Ministerin.
Der Kinopreis des Landes wird für die Gestaltung herausragender Jahresfilmprogramme vergeben. Dabei haben Filmsonderprogramme, Kinder- und Jugendangebote, Dokumentarfilme und Programmreihen eine preisbegründende Gewichtung. Weitere Kriterien sind ein zeitgemäßes und modernes Kinomarketing, besondere Serviceleistungen und die Qualität des Gesamtangebots unter Berücksichtigung der infrastrukturellen Voraussetzungen. Einsendungen nimmt die Filmwerkstatt in Kiel, Haßstraße 22, 24105 Kiel entgegen.
Vergeben werden Einzelauszeichnungen mit Preisgeldern zwischen 1.000 und 3.500 Euro. Insgesamt werden Mittel in Höhe von 27.500 Euro ausgeschüttet. Eine Jury, der die Film- und Kinofachleute Claudia Mayer (LAG Soziokultur, Kulturwissenschaftlerin), Katrin Mersmann (Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein) und Ruth Rogée (Scala Lüneburg) angehören, wird die Einsendungen bewerten und der Kulturministerin Vorschläge unterbreiten. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Savoy Kino Bordesholm statt. Die Bewerbungsunterlagen können bei www.kinopreis.schleswig-holstein.de eingesehen werden; Fragen an die Filmwerkstatt in Kiel gerne auch per email an: kinopreis-sh@ffhsh.de.
(nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz, Europa und Kultur des Landes S.-H.)