Neuer Medienrat der MA HSH nimmt Arbeit auf
Der neue Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat sich am 12.9.2012 in Norderstedt zu seiner fünfjährigen Amtszeit konstituiert. Von den insgesamt vierzehn Mitgliedern des Medienrats wurden im August sieben von der Hamburger Bürgerschaft und weitere sieben durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt.
Neue Mitglieder des ehrenamtlichen Beschlussgremiums der MA HSH sind: Günter Beling, Dr. Johann-Hinrich Claussen, Kai Flatau, Marina Friedt, Lothar Hay, Martin Kayenburg, Jens Kramer und Thomas Lange.
Für eine zweite Amtszeit angetreten sind: Anne Abel, Edda Fels, Dr. Susanne Mayer-Peters, Elke Putzer, Martin Schumacher und Roswitha Strauß.
Zum Vorsitzenden wählten die Mitglieder Lothar Hay aus Flensburg, vorgeschlagen vom ADS-Grenzfriedensbund e.V., Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig, zu seiner Stellvertreterin Roswitha Strauß aus Alveslohe, vorgeschlagen von der MIT Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung der CDU Schleswig-Holstein und dem Wirtschaftsrat der CDU e.V., Kiel.
Hay (Jahrgang 1950) war von Januar 2008 bis Juli 2009 Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, zuvor von 1998 bis 2008 Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Nach dem Abitur 1970 in Flensburg absolvierte er ein Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an der Pädagogischen Hochschule Flensburg, welches er 1974 mit dem Staatsexamen beendete. Seitdem war er als Lehrer an Hauptschulen im Kreis Schleswig-Flensburg und in Flensburg tätig. Von 1997 bis 2006 war Hay Vorsitzender des Grenzfriedensbundes, danach stellvertretender und ab 2008 wieder erster Vorsitzender des fusionierten ADS-Grenzfriedensbundes. Hay ist verheiratet und hat drei Kinder.
Strauß (Jahrgang 1946) ist seit 2008 Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse Südholstein und seit 2000 Mitglied im CDU-Landesvorstand. Von 1996 bis 2005 war sie Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags, dort Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses.
Der Medienrat ist das ehrenamtliche Beschlussorgan der MA HSH. Er überwacht die Geschäftsführung des Direktors, trifft neben anderen programmrelevanten Entscheidungen u.a. die Lizenzentscheidungen, entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Programmbeschwerden und legt die Rangfolge in den Kabelanlagen fest. Darüber hinaus nimmt er alle der MA HSH zustehenden Aufgaben wahr, soweit sie nicht durch Gesetz oder Satzung dem Direktor zugewiesen sind.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)