Unlizensierter Filmverleih: Einstweilige Verfügung gegen Amazon-Tochter
Mit Unterstützung der AG Dokumentarfilm hat die Filmproduzentin Elke Baur einen juristischen Erfolg gegen die ungenehmigte Nutzung von Filmen erstritten: das Landgericht Berlin hat dem ausschließlich im Internet agierenden DVD-Verleih „LoveFilm“, Tochterfirma des online-Händlers „Amazon“, jetzt per einstweiliger Verfügung die Vermietung eines Films verboten, für den die Firma keinerlei Vermiet- und Verleihrechte erworben hatte. Dem Berliner Anwalt Christlieb Klages, der als Vertragsanwalt der AG DOK die Filmemacherin in dem Verfügungsverfahren vertrat, liegen inzwischen zahlreiche weitere Beschwerden betroffener Rechte-Inhaber vor. In all diesen Fällen werden Filme verliehen, obwohl keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden. AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel spricht in diesem Zusammenhang von einem „seltsamen Geschäftsmodell“: „Wir vermuten, dass Amazon die DVDs zum Großhandelspreis einkauft und sie dann erst einmal der Tochterfirma zur Verfügung stellt. Dort werden sie mehrfach ausgeliehen, und zum Schluss verkauft Amazon sie als Gebrauchtware zu einem reduzierten Preis, aber immer noch mit Gewinn.“
Auch Filmvertriebsfirmen ist das Problem bekannt, allerdings scheuten die meisten bislang – offenbar aus Angst vor dem Branchen-Riesen Amazon – vor juristischen Schritten zurück. Die gegen „Love Films“ erwirkte Unterlassungs-Verfügung ist inzwischen rechtskräftig. Die Amazon-Tochter gab eine Abschlusserklärung ab.
(nach einer Pressemitteilung der AG DOK)