Veranstaltungsrundfunksatzung der MA HSH in Kraft getreten

Die Satzung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) über die Ausgestaltung und Durchführung von Veranstaltungs-, Einrichtungs- und Gebäuderundfunk (Veranstaltungsrundfunksatzung) ist am 20. Februar 2012 in Kraft getreten. Sie wurde am 11. Januar 2012 vom Medienrat beschlossen und gibt Veranstaltern und Interessierten wichtige Orientierungshilfen für die erfolgreiche Durchführung von Veranstaltungsrundfunk und dient der MA HSH als Richtlinie für entsprechende Zulassungs- und Zuweisungsentscheidungen.

Die Satzung regelt den Veranstaltungs-, Einrichtungs- und Gebäuderundfunk nach Paragraph 54 Abs. 1 und 2 MStV HSH. Dabei legt sie deren jeweilige inhaltliche Voraussetzungen fest, geht auf die Bedingungen für die Erteilung von Zulassung und Zuweisung ein und nennt die in programmlicher Hinsicht zu beachtenden Vorschriften.
Programme und Sendungen, die im Rahmen von Veranstaltungsrundfunk öffentliche Ereignisse wie Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Märkte begleiten, haben in Hamburg und Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. So wurden im Herbst 2010 und 2011 jeweils gleich zwei private Hörfunkprogramme in Hamburg anlässlich des “Reeperbahn Festivals” ausgestrahlt.
Die Veranstaltungsrundfunksatzung der MA HSH ist zu finden unter: www.ma-hsh.de/die-ma-hsh/rechtsgrundlagen/satzungen/.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)
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