Neue Frequenzen für Norddeutschlands Radiosender
Schleswig-Holstein und Hamburg unterzeichnen gemeinsamen Medienstaatsvertrag
Hamburg und Schleswig-Holstein intensivieren ihre Zusammenarbeit im Medienbereich. Die Länder einigten sich auf einen neuen Staatsvertrag, den Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Hamburgs Mediensenator Reinhard Stuth am 2. Februar 2011 im Hamburger Rathaus unterzeichneten. Damit erhalten unter anderem die privaten Hörfunksender in beiden Ländern Sicherheit in Bezug auf den Bestand bestehender Frequenzen und die Chance auf weitere Sendefrequenzen.
„Mit diesem Staatsvertrag wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Sicherung der Vielfalt im Hörfunk geschaffen. Durch die Unterzeichnung des Staatsvertrages sind wir unserem Ziel einer Intensivierung unserer gemeinsamen Medienpolitik erneut ein großes Stück nähergekommen“, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen.
Dieses Ziel bekräftigt auch Hamburgs Mediensenator Reinhard Stuth: „Mit dem Staatsvertrag entwickeln wir die Rahmenbedingungen im gemeinsamen Kommunikationsraum Hamburg/Schleswig-Holstein weiter. Die Radiosender in Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten Rechtssicherheit in Bezug auf die Frequenzversorgung. Ich freue mich, dass wir im Ballungsraum Hamburg drei Frequenzen zur Reichweitenverbesserung privater Radioveranstalter in beiden Ländern realisieren konnten. Es zeigt sich einmal mehr, dass die gemeinsame Rundfunkpolitik für beide Länder vorteilhaft ist.“
Kern des Vertrages ist die Einigung über neue UKW-Sendefrequenzen in Hamburg und in Südholstein. Die Frequenzen werden der gemeinsamen Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Private Radiosender in beiden Ländern können sich nach Inkrafttreten des Staatsvertrages um diese Frequenzen bewerben. Die Sender erhalten darüber hinaus größere Rechtssicherheit, wenn sie ins jeweils andere Land ausstrahlen. Dies ist jetzt ausdrücklich im Staatsvertrag festgelegt.
Eine neue Regelung gibt es auch für Fernsehsender: Der Vertrag befreit die Regionalfensterveranstalter RTL Nord und Sat. 1 Norddeutschland zukünftig von der Zahlung der Rundfunkabgabe.
Mit dem Vertrag wird darüber hinaus die Zusammensetzung des Medienrates für die gemeinsame Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein geändert. Der Medienrat besteht bisher aus 14 Mitgliedern, wobei von den jeweiligen Landesparlamenten je sieben Mitglieder gewählt werden. Für den Fall des Ausscheidens von Mitgliedern wurde bisher jeweils nur ein Ersatzmitglied gewählt. Die Zahl wird auf nunmehr zwei Ersatzmitglieder je Land erhöht, um im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds ein schnelles Nachrücken zu ermöglichen und eine langwierige Nachwahl durch die Parlamente entbehrlich zu machen.
Der 4. Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein tritt nach der Ratifizierung durch die Parlamente zum 1. Juli 2011 in Kraft.
(nach einer Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein)