Reform der Rundfunkfinanzierung beschlossen: Staatssekretär Heinz Maurus begrüßt Einigung
Die Rundfunkgebühr wird ab 2013 pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät erhoben. Darauf einigten sich am 15. Dezember 2010 die Regierungschefs der Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Staatssekretär Heinz Maurus (S.-H.) begrüßte die Einigung: “Der neue Staatsvertrag sichert eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird somit auf eine stabile, sichere und zukunftsfähige Basis gestellt”, sagte Maurus, der in Vertretung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen an der Konferenz teilgenommen hatte.
Die neue Abgabe sei gerechter, einfacher und klarer, so Maurus weiter. Der Rundfunkbeitrag solle ab 2013 die jetzige Abgabe von 17,98 Euro monatlich nicht übersteigen. Die Belange der Wirtschaft seien im Vorfeld besonders intensiv diskutiert und entsprechend berücksichtigt worden. “Etwa 90 Prozent aller Betriebsstätten fallen in die beiden untersten Beitragsstufen, so dass der Inhaber pro Betriebsstätte nur einen Drittel-Beitrag oder einen einzigen Beitrag zahlt”, sagte Maurus. Auf Initiative Schleswig-Holsteins sei außerdem in den Staatsvertrag aufgenommen worden, dass Auszubildende nicht mehr zu den Beschäftigten pro Filiale oder Niederlassung gezählt werden. Die Regierungschefs der Länder hätten sich auch darüber geeinigt, dass die finanziellen Auswirkungen des Staatsvertrages etwa zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden sollen. Sollte es Mehreinnahmen geben, könnten diese zur Entlastung der gewerblichen Wirtschaft im Bereich der Veranlagung von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Die Ministerpräsidenten haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Nun müssen noch die Länderparlamente zustimmen.
(nach einer Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein)