Ministerpräsident Carstensen begrüßt Fortschritte in der Diskussion um die Rundfunkfinanzierung

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat die aktuelle Diskussion über die zukünftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begrüßt. “Es ist gut, dass das rechtswissenschaftliche Gutachten von Professor Kirchhof nun vorliegt und eine gute Basis für eine fundierte weitere Behandlung des Themas bietet”, sagte er am 6. Mai 2010.
Das Gutachten mache den Weg frei für einen geräteunabhängigen Finanzierungsansatz, so Carstensen. Im Streit um die Rundfunkgebühr für Computer und die Definition anderer “neuartiger Rundfunkempfangsgeräte” hatten der Ministerpräsident und auch der schleswig-holsteinische Landtag die Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags gefordert. Diese monatliche Abgabe sei dann jeweils für jede Wohnung oder Betriebsstätte zu zahlen, unabhängig von der Zahl der Nutzer und der vorhandenen Geräte.
Das Gutachten fordert außerdem die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Ministerpräsident zeigte Sympathie für diese Auffassung. Sie würde die Legitimation des Rundfunkbeitrags stärken. Die bei Fortfall von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF entstehenden finanziellen Mindereinnahmen könnten durch Einsparungen von den Rundfunkanstalten erbracht werden. Auch ein Verzicht auf Angebote sei denkbar. Dies habe die BBC in England bereits vorgelebt.
In einer Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2010 soll es voraussichtlich eine Grundsatzentscheidung geben. Die weitere Befassung müsse nach Auffassung Carstensens gründlich fortgesetzt werden und unter Einbindung der Landesparlamente erfolgen. Denkbar sei auch, dass die “alte” Rundfunkgebühr noch zwei Jahre länger gelte. Dann könnten auch die Grundsatzfrage einer Indexierung des Finanzierungsbeitrags und anstehende Fragen der Absicherung des ARD-Finanzausgleichs mit in die Diskussion einbezogen werden. Carstensen: “Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der für die Demokratie und Gesellschaft eine wichtige Funktion erfüllt, muss künftig so sichergestellt werden, dass die Menschen den finanziellen Beitrag für jeden Einzelnen als gerecht und angemessen empfinden können.”
(nach einer Pressemitteilung der Landesregierung S.-H.)
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