MA HSH beanstandet Verstöße im Programm von NOA 4 und Alster Radio 106!8 rock’n pop
Der Medienrat der MA HSH hat auf seiner jüngsten Sitzung Verstöße gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen im Programm von NOA 4 und Alster Radio 106!8 rock’n pop festgestellt und förmlich beanstandet.
Im Programm von NOA 4 sah der Medienrat der MA HSH in der wiederholten Ausstrahlung des Spots „Klaus & Klar“ in der Zeit vom 3. bis zum 25. August 2009 einen Verstoß gegen das Verbot politischer Werbung nach Paragraph 16 Abs. 1 MStV HSH in Verbindung mit Paragraph 7 Abs. 8 RStV. Die im Werbeblock von NOA 4 platzierten meinungsbildenden Spots eines politischen Kandidaten zu unterschiedlichen Begriffen und Sachverhalten aus dem Bereich der Politik wurden als politische Werbung qualifiziert und beanstandet. Der Verstoß ist zugleich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Im Programm von Alster Radio 106!8 rock’n pop wurde in der am 8. August 2009 zwischen 12.00 und 12.15 Uhr ausgestrahlten Gewinnspielsendung „High Noon“ ein ungerechtfertigter Zeitdruck aufgebaut und damit gegen das Irreführungsverbot nach Paragraph 6 Abs. 1 Satz 2 Gewinnspielsatzung verstoßen. In den Ausstrahlungen der Sendung vom 25. Juli, 1., 8. und 15. August 2009 wurden zudem nach einem „Aufleger“ weitere Gewinnspielteilnehmer nicht sofort, sondern erst mit Verzögerung in das Studio durchgestellt, hiermit verstieß der Veranstalter aus Sicht des Medienrats gegen Vorgaben des Paragraph 9 Abs. 5 Gewinnspielsatzung. In beiden Fällen wurde ein förmlicher Verstoß ausgesprochen.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)