MA HSH beanstandet unzulässige Werbung im Hörfunkprogramm von TIDE 96,0
TIDE 96,0 hat mit einem am 15. Mai 2009 zwischen 20 und 21 Uhr im Hörfunkprogramm ausgestrahlten Beitrag gegen das Werbeverbot nach Pragraf 33 Abs. 1 Satz 3 MStV HSH verstoßen, wonach die Verbreitung von Werbung im Hörfunk- und TV-Programm von TIDE unzulässig ist. Das stellte der Medienrat der MA HSH auf seiner Sitzung am 2. September 2009 fest und sprach eine förmliche Beanstandung aus.
Im Hörfunkprogramm von TIDE wurde am 15. Mai 2009 zwischen 20 und 22 Uhr über die Taufe des Schiffes „Mein Schiff“ des Unternehmens TUICruises in Hamburg live berichtet. Von 20 bis 21 Uhr übertrug TIDE nahezu komplett das live am Hamburger Hafen moderierte Rahmenprogramm der Schiffstaufe. Dabei wurden Vertreter von TUICruises interviewt. Diese gaben Auskünfte über bestimmte Bereiche und Serviceleistungen auf der „Mein Schiff“, die eindeutig werblichen Charakter hatten.
TIDE ist Hamburgs Bürger- und Ausbildungskanal. Medieninteressierte können aktiv an der Programmgestaltung des nichtkommerziellen Senders teilhaben, indem sie dort selbst Radio- oder Fernsehformate entwickeln und produzieren. In diesem Fall wurde der Beitrag von der Funk & TV Akademie Hamburg Akademie GmbH produziert. Die TIDE GmbH ist aber gemäß Paragraf 33 Abs. 1 Satz 3 MStV HSH rundfunkrechtlich für den Beitrag verantwortlich.
(nach einer Pressemitteilung der MA HSH)